Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Schweizer Sonntag

Vorarlberg / 22.02.2016 • 19:05 Uhr

Was können die Schweizerinnen und Schweizer am kommenden Sonntag, was wir nicht können? Sie haben wieder einmal Gelegenheit, mit einer Volksabstimmung wichtige Entscheidungen selbst zu treffen oder Beschlüsse des Parlaments zu korrigieren.

Bereits zweimal ist der Ausbau einer zweiten Röhre für den Straßentunnel durch den Gotthard, den viertlängsten der Welt, in Volksabstimmungen gescheitert. Nach über dreißig Jahren steht nun eine Generalsanierung an, für die er mehrere Jahre lang völlig geschlossen werden müsste. Daher wurde nun ein neuer Anlauf für eine zweite Röhre unternommen, damit, ähnlich wie beim Pfändertunnel, anschließend ohne Verkehrsunterbrechung saniert werden kann und die beiden Röhren dann im Interesse der Verkehrssicherheit jeweils ohne Gegenverkehr geführt werden können. Obgleich der Beschluss im Parlament mit großer Mehrheit gefasst wurde, hat eine Koalition von SP, Grünen und Alpeninitiative eine Volksabstimmung verlangt. Dafür sind 50.000 Unterschriften erforderlich, das ist rund ein Prozent der Wahlberechtigten.

Zwei Prozent können verlangen, dass über einen von ihnen eingebrachten und vom Parlament abgelehnten Gesetzesvorschlag in einer Volksabstimmung entschieden wird. Das ist am Sonntag dreimal der Fall. Mit einer Initiative für Ehe und Familie sollen steuerliche Benachteiligungen verheirateter gegenüber unverheirateten Paaren (als „Heiratsstrafe“ bezeichnet) beseitigt werden. Zudem soll in der Verfassung ausdrücklich verankert werden, dass die Ehe eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist. Eine zweite Initiative zielt darauf ab, dass in der Schweiz spekulative Finanzgeschäfte mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln verboten werden sollen. Dem hat das Parlament entgegengehalten, dass ein solches Verbot keinen Einfluss auf das Geschehen auf den Weltmärkten hätte und leicht umgangen werden könnte.

Politisch brisant ist die von der SVP betriebene Forderung, die Kriterien für eine Ausweisung („Ausschaffung“) krimineller Ausländerinnen und Ausländer detailliert in der Verfassung zu verankern. Die Initianten glauben nämlich offenkundig nicht, dass die ohnedies weitgehenden Möglichkeiten von den Behörden und Gerichten auch streng genug genutzt werden. Daher soll das nun über die Verfassung erzwungen werden, Völkerrecht und Menschenrechte hin oder her.

Den Abstimmungssonntag nutzt unser Nachbarkanton St. Gallen, um auch die 120 Mitglieder des Kantonsparlaments neu zu wählen. Das Hauptinteresse richtet sich darauf, ob die rechtsnationale SVP ihre Führungsrolle ausbauen kann. Eine weitere Schweizer Besonderheit ist dabei, dass auch die Regierungsmitglieder in einer Persönlichkeitswahl von der Bevölkerung direkt gewählt werden.

Politisch brisant ist die Ausweisung krimineller Ausländer.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.