VN-Bericht als geheimer Akt
Dieser VN-Bericht scheint in den geheimen Akten des Hypo-U-Ausschusses auf. Der Name des Protagonisten wurde allerdings geschwärzt.
Bisher kaum Akten für Hypo-U-Ausschuss. Opposition überlegt die weitere Vorgangsweise.
Bregenz. Der Hypo-U-Ausschuss geht bekanntlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vonstatten. Mitglieder und Ersatzmitglieder sind zu Sitzungen zugelassen, auch Landesvolksanwalt und Landesrechnungshofpräsidentin – Regierungsmitglieder hingegen nicht. Bei der Akteneinsicht verhält es sich noch restriktiver. Ordentliche Mitglieder dürfen Akten sehen, Ersatzmitglieder schon nicht mehr. Schließlich handle es sich um streng geheime Schriftstücke, um Finanzen, um Namen, um E-Mails – kurzum: um private Details, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Zumindest theoretisch.
In der Praxis sieht es anders aus. Einige Stellen rücken sehr wenige Akten heraus, andere gar keine. Und dann existieren Schriftstücke, die zwar geschwärzt wurden, von „geheim“ allerdings so weit entfernt sind wie der FC Beschling von der Fußball-Champions-League. Bestes Beispiel: Ein VN-Bericht aus dem Jahr 2014. Mit geschwärzten Namen. Für SPÖ-Chef und U-Ausschuss-Vorsitzenden Michael Ritsch steht fest: „Mit dem, was gekommen ist, kann ein U-Ausschuss nicht arbeiten.“ Er hat die anderen Oppositionsparteien am 31. August eingeladen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Holding liefert nichts
Am 9. September treffen sich die Mitglieder des Hypo-Untersuchungsausschusses zum dritten Mal. Die Offshore-Geschäfte der Landesbank sollen untersucht werden. Sie wurden im Zuge der „Panama Papers“ publik. Im September werden erstmals Auskunftspersonen im Ausschuss sein. Laut Michael Ritsch soll die Zeit nach Herbert Sausgrubers Ankündigung, aus den Offshore-Geschäften auszusteigen, besprochen werden. „Dafür braucht es allerdings Akten“, hält Ritsch fest. In den aktuellen Akten sei weder von besagter Ankündigung noch von den „Panama Papers“ die Rede. „Als hätte es das nie gegeben“, ärgert er sich.
Das Bindeglied zwischen Land und Landesbank ist die Hypo-Holding. Sie gehört dem Land und verwaltet dessen Anteile an der Bank, also die gesamten 76 Prozent. Die Holding soll gar keine Dokumente geliefert haben. Auch Bundesbehörden sind schweigsam. Die Begründung: Für Bundesbehörden seien Kontrollorgane des Bundes zuständig. Geliefert haben indes die Stellen des Landes, zum Beispiel Rechnungshofberichte, die bereits bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Und einen VN-Bericht vom 10. März 2014. Damals berichteten die VN über ein Konto eines ukrainischen Politikers und Unternehmers. Der Name des Mannes wurde mehrmals ausgeschrieben und ist noch heute für jeden sichtbar. Dennoch wurde er für die Mitglieder des Hypo-U-Ausschusses geschwärzt.
Juristen prüfen
Entweder ist die Aktensammlung unvollständig oder es gibt nicht mehr Material; ergo: nichts zu untersuchen. Der Ausschussvorsitzende ärgert sich jedenfalls: „Es ist schon sehr mühsam. Wir haben überhaupt nichts bekommen, mit dem wir etwas anfangen können.“ Ritsch will einen zweiten Anlauf starten. Die SPÖ-Juristen in Wien prüfen, wie mit der Weigerung der Bundesbehörden umgegangen wird. In Vorarlberg könnte es ein zweites Aktenanforderungsschreiben geben. Die Oppositionsparteien treffen sich am 31. August, um darüber zu beraten. Zudem bespricht die SPÖ mit Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda und Landesrechnungshofpräsidentin Brigitte Eggler-Bargehr, welche Möglichkeiten ihre Institutionen haben. Sie können bestimmte Akten einsehen.
Anonyme Schreiben
Eggler-Bargehr habe zudem einen Stapel anonymer Briefe über die Hypo von Michael Ritsch überreicht bekommen. Er habe eine Reihe anonymer Hinweise über Vorgänge innerhalb der Landesbank erhalten, erzählt er. Die Hypo AG hat übrigens auch keine Akten geliefert. Ihre Begründung schließt sie mit der Bitte, den Ausschuss nicht mehr Hypo-U-Ausschuss zu nennen, schließlich behandle der Ausschuss Vorgänge in der Landesverwaltung, nicht in der Bank.
Mit dem, was gekommen ist, kann kein U-Ausschuss arbeiten.
Michael Risch