Jagd auf Spielhöllen ist legal

Verfassungsgerichtshof hält Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel für rechtens.
Wien, Bregenz. Dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes haben Behörden, Polizei und Politik entgegengezittert. Jetzt ist sie da und Genannte dürfen aufatmen: Österreichs Höchstrichter entschieden, dass das Glücksspielmonopol in Österreich weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig sei. Dies bedeutet, dass die Behörden auch weiterhin mit jenen Maßnahmen gegen Betreiber von Glücksspiellokalen vorgehen dürfen, die sie bisher schon angewendet haben.
Elementare Bedeutung
Die Betreiber hatten Beschwerden gegen Ergebnisse von Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingelegt. Das Gericht hatte die Beschlagnahme und Einziehung von Glücksspielautomaten verfügt bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt. Die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich deckten sich mit jenen der anderen Landesverwaltungsgerichte in Österreich.
„Dieser Entscheidung
des Verfassungsgerichtshofes kommt elementare Bedeutung zu. Sie bedeutet nichts anderes, als dass auch wir weiterhin mit aller Konsequenz gegen illegale Wett-und Spiellokale vorgehen können“, kommentiert Arnold Brunner (48), Experte für illegale Wettlokale an der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, die Entscheidung. Zu diesen Maßnahmen zählen unangemeldete Kontrollen, Beschlagnahmung von Spielautomaten und das Zusperren von einschlägigen Lokalen bei Vorliegen von Hinweisen auf illegale Aktivitäten.
Hunderte Verfahren
Die getroffene Entscheidung der höchsten Verfassungshüter bedeutet vor allem auch Rechtssicherheit für die amtshandelnden Ermittler. Arnold Brunner: „Diese wurden von den Betreibern immer wieder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und auch als Privatpersonen belangt. Das war sehr belastend.“ Natürlich dürfe es nie mehr zu solch dummen Aktionen wie jener in Lustenau kommen, als die in ein Lokal vorgedrungenen Ermittler sich an dort gelagerten Lebensmitteln vergriffen und sich damit vor laufender Kamera brüsteten.
Österreichweit waren Hunderte Verfahren wegen Verstößen gegen das Glücksspielgesetz an den Landesverwaltungsgerichten aufgrund von Beschwerden der Betreiber ausgesetzt worden. „Alle haben auf diese Feststellung des VfGH gewartet. In Vorarlberg sind ebenfalls Dutzende Verfahren betroffen. Diese können nun fortgesetzt werden“, beurteilt Brunner die Konsequenzen des nun vorliegenden Erkenntnisses. Der tägliche Kampf der Behörden gegen illegale Spiel- und Wettlokale ist schwierig. Die Betreiber sind nicht nur juristisch bestens betreut, sie wechseln auch stets ihre Identität.
„Es handelt sich bei diesen zumeist um ausländische limited-Gesellschaften, die sich schnell auflösen, wenn sie behördlich verfolgt werden. An deren Stelle tritt sofort eine neue Gesellschaft. Dies erschwert die Verfolgung. Hinter all diesen Vorgängen stecken mutmaßlich dieselben Personen“, erklärt Brunner das bekannte Muster.
Riesige Gewinne
Wie viel sich mit den Spielautomaten verdienen lässt, belegt Experte Brunner mit Zahlen. „Ein Spielautomat wirft im Monat zwischen 10.000 und 40.000 Euro Gewinn ab. Allein in Bludenz gibt es 50 solcher Geräte. Da kann man sich vorstellen, welche Summen hier im Spiel sind.“
Laut Brunner sei es wichtig, dass sich Anrainer von vermuteten Spielhöllen energisch zur Wehr setzen. „Wie diese Frau aus Dornbirn, die in den VN ihren Kampf gegen das Spiellokal in ihrem Haus schilderte.“ In Vorarlberg wurde auf Initiative von Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (53) eine Arbeitsgruppe „Illegales Glücksspiel“ eingerichtet.
Ein Spielautomat wirft bis zu 40.000 Euro Gewinn im Monat ab.
Arnold Brunner