Wann ist genug?
Gerlind Weber, Professorin an der Universität für Bodenkultur, folgt dem verdienten Georg Grabherr in der Führung des Vorarlberger Naturschutzrates. Das Gremium hat keine behördlichen Funktionen, sondern berät die Landesregierung in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes. Es bleibt der Landesregierung überlassen, inwieweit sie den Empfehlungen des Naturschutzrates folgt.
Während mittlerweile einzelne Kleinode der Natur recht gut geschützt sind und sogar die Europäische Union ein Auge auf den Erhalt dieser Schutzgebiete geworfen hat, stellt der immer weiter um sich greifende Landschaftsverbrauch die viel größere Bedrohung dar. Die geplante Ansiedlung eines Industriebetriebs in der sogenannten Landesgrünzone in Weiler ist ein Beispiel dafür. Ein weiteres bildet der gefeierte Zusammenschluss von Skigebieten am Arlberg nach bewährter Salamitaktik, vor ein paar Jahren von Warth nach Lech, jetzt von Zürs nach St. Christoph. Weitere Zusammenschlüsse bis nach Ischgl in Tirol haben die Planer schon im Auge. Ob die Tiroler Behörden diese Landschaftszerstörung durch ein gigantisches Alpin-Disneyland unterbinden werden?
Mit der Bestellung von Gerlind Weber, einer anerkannten Raumplanerin, hat die Vorarlberger Landesregierung zumindest gezeigt, dass ihr das Problem bewusst ist. Gerlind Weber hat jedenfalls bereits in ihrem ersten Interview klargestellt, worum es geht: Wann ist es genug?
Eine der entscheidenden Zukunftsfragen Vorarlbergs wird sein, ob es gelingt, wirtschaftliches Wachstum mit einem schonenden Umgang mit den verbliebenen Ressourcen an unverbauter und unverbrauchter Landschaft in Einklang zu bringen. Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass über brauchbare Alternativen zu wenig nachgedacht wird.
Vielleicht wäre die Suche nach kreativen Lösungen erfolgreicher, wenn es nicht so leicht fallen würde, sich über die Interessen von Natur und Landschaft hinwegzusetzen. Der Naturschutzrat selbst ist nur ein beratendes Organ. In Tirol dagegen kann der Landesumweltanwalt Genehmigungen beim Landesverwaltungsgericht anfechten. In Deutschland und der Schweiz verfügen Umweltorganisationen über ein spezielles Klagerecht. Einen Nachdenkprozess, wie wir die Landschaft besser schützen können, sollten wir uns jedenfalls leisten.
In Deutschland und der Schweiz verfügen Umweltorganisationen über ein spezielles Klagerecht.
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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