Bettelverbot zum Teil aufgehoben

Vorarlberg / 15.03.2017 • 19:37 Uhr

Dem Verfassungsgerichtshof geht das Bregenzer Bettelverbot ein wenig zu weit.

Bregenz. Auf Märkten in Bregenz darf auch zukünftig nicht gebettelt werden. Während der Festspiele, dem Faschingsumzug oder dem Dreiländermarathon hingegen schon. Der Verfassungsgerichtshof hat der Beschwerde des Vorarlberger Landesvolksanwalts teilweise stattgegeben und die Bettelverbotsverordnung der Landeshauptstadt radikal zusammengekürzt. „2.6. § 1 lit. b der Bregenzer Bettelverbots-VO erweist sich (…) als gesetzwidrig“, lautet es im Erkenntnis des Höchstgerichts. Heißt: Die zweite Hälfte der Verordnung wird aufgehoben.

Der erste Teil der Verordnung, Teil A, verbietet das Betteln auf Märkten, zeitlich begrenzt, an nur einem Ort. Der Landesvolksanwalt befürchtete in seiner Beschwerde, dass zu dieser Zeit das Verbot auf weitere Orte ausgeweitet werden könnte. Also, dass während eines  Markts in der Kaiserstraße auch auf dem Kornmarktplatz betteln untersagt sei.

Die Stadt Bregenz verneinte diese Interpretation sowieso, der Verfassungsgerichtshof hat nun präzisiert, dass nur die enge örtliche Begrenzung zulässig ist. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda ist nicht überrascht: „Nachdem das örtlich begrenzte Bettelverbot in Dornbirn kürzlich bestätigt wurde, haben wir damit gerechnet, dass es auch in Bregenz so sein wird. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Bregenzer Verordnung anzufechten, weil sie viel weiter geht.“

Oder besser gesagt: gegangen ist. Denn Teil B der Verordnung besagt, dass Betteln auf Feiern wie den Festspielen, dem Hafengenussfest oder dem Krampuslauf verboten ist, und zwar von 0 bis 24 Uhr. Dieses Verbot wurde dem Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend begründet. Stattdessen habe die Stadt „undifferenziert“, wie die Höchstrichter sagen, die Erfahrungen der Märkte auf die Veranstaltungen übertragen. Weiter heißt es: „Ein gleichsam ‚auf Vorrat‘ erlassenes Verbot auch des stillen Bettelns auf Veranstaltungen vermag den Nachweis, dass es zur Abwehr eines zumindest unmittelbar zu erwartenden Missstandes iSd § 7 Abs. 3 Vbg. Landes-Sicherheitsgesetz erforderlich ist, nicht zu erbringen.“ Heißt übersetzt: Es fehlt ein eindeutiger Missstand.

Der Bregenzer Bürgermeister Markus Linhart (ÖVP) nimmt das Erkenntnis des Höchstgerichts nicht allzu schwer. „Wir haben damit das wesentliche Ziel erreicht“, bilanziert er. Das Verbot habe es erst ermöglicht, das Betteln in der Innenstadt zu ahnden. „Die Situation ist schon sehr viel besser geworden“, lautet sein Fazit.

Verordnungen überprüfen

Für Bachmayr-Heyda steht fest: „Der Verfassungsgerichtshof hat nun festgelegt, was erlaubt ist. Ich hoffe nun, dass Bludenz, Feldkirch und das Land die bestehenden Bettelverordnungen noch einmal prüfen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass damit auch das Bludenzer Bettelverbot zu weit geht.“ Er werde es sich auch noch einmal ansehen. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) betrachtet die Entscheidung nüchtern. „Da wurde ja lediglich ein Teil des Verbotes aufgehoben. Jene Teile des Verbotes, die die Richter aufgehoben haben, sollen nun nachjustiert und das Bettelverbot abermals verhängt werden“, rät Wallner dem Bürgermeister.

Im Herbst hat der Verfassungsgerichtshof das Dornbirner Bettelverbot bestätigt, ein Anwalt hatte es zuvor angefochten. Die Dornbirner haben ihre Verordnung zeitlich und örtlich auf den Markt begrenzt und keine weiteren Großveranstaltungen inkludiert. Auch in Bludenz und Feldkirch ist Betteln verboten. In Feldkirch wurde eine detailreiche Verordnung erlassen, die Bludenzer haben ihr Bettelverbot wie in Bregenz großflächig angelegt.

Gehe davon aus, dass auch das Bludenzer Verbot zu weit geht.

Florian Bachmayr-Heyda

Wir haben mit der Verordnung das wesentliche Ziel erreicht.

Markus Linhart

Bettelverbot.
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