“Null-Toleranz bei Ungesetzlichkeit”
Land kündigt eine deutlich verschärfte Vorgangsweise bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften an.
Bregenz. (VN-tw) Der Ton im Hinblick auf die Thematik Doppelstaatsbürgerschaften wird rauer. Von Landesseite her will man tätig werden und schlägt ein fünf Punkte umfassendes Programm vor. Landeshauptmann Markus Wallner (49, VP) und der für Sicherheit und Integration zuständige Landesrat Erich Schwärzler (64, VP) kündigen auf Anfrage der VN jedenfalls eine verschärfte Gangart bei illegalen Doppelstaatsbürgerschaften an. Das eigens dafür erarbeitete Programm sieht Verschärfungen vor.
Rückforderung von Bezügen
Unter anderem ist in diesem Programm (Factbox) eine Rückforderung von unrechtmäßig ausgezahlten Bezügen enthalten, wenn diese an die Staatsbürgerschaft gekoppelt sind. Alle gemeldeten und am Tisch liegenden Verdachtsfälle sollen gleichzeitig penibel überprüft werden, betont Schwärzler. Und für Wallner steht fest: „Es gilt eine absolute Null-Toleranz bei aufgedeckten ungesetzlichen Staatsbürgerschaften.“ Das vorliegende Programm sei mit einer weiteren Verschärfung der Gangart verbunden.
Eindringlicher Appell an Bund
Zusätzlich zu diesem Fünf-Punkte-Programm und zu den bereits vor geraumer Zeit eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang
mit Doppelstaatsbürgerschaften richtet Landesrat Schwärzler einen dringenden Appell an die Bundesregierung, „über bilaterale Gespräche Druck aufzubauen, damit die türkischen Behörden gehalten sind, entsprechende Informationen über die Verleihung der türkischen Staatsbürgerschaft an österreichische Staatsbürger den österreichischen Behörden bekannt zu geben“.
Darüber hinaus, so der Tenor von Wallner und Schwärzler, seien gesetzliche Änderungen notwendig, um auch eine Mitwirkung der österreichischen Staatsbürger an der Feststellung von Doppelstaatsbürgerschaften zu erreichen.
Das auf dem Tisch liegende Fünf-Punkte-Programm ist mit einer weiteren härteren Gangart verbunden.
Erich Schwärzler, Landesrat
Fünf-Punkte-Programm
Das neue Programm sieht Änderungen/Nachjustierungen in verschiedenen Bereichen vor.
Fünf-Punkte-Programm im Detail:
» 1. Verschärfte Kontrollen: Nachgeordnete Dienststellen und auch die Gemeinden sind angewiesen, Verdachtsfälle unverzüglich und vorrangig der Staatsbürgerschaftsbehörde im Landhaus zu melden.
» 2. Erweiterte Unterschrifts-Verpflichtung: Die Erklärung, die bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft unterzeichnet werden muss, erhält einen Zusatz, wonach sämtliche bezogenen Förderungen und Sozialleistungen zurückzuzahlen sind, wenn festgestellt wird, dass widerrechtlich eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen wurde.
» 3. Rückforderung von unrechtmäßig bezogenen Sozialleistungen, sofern diese an die Staatsbürgerschaft gebunden sind.
» 4. Konsequentes Vorgehen und Prüfung jedes Einzelfalles.
» 5. Bundesgesetzgeber soll Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, bei nachgewiesenen illegalen Staatsbürgerschaften Geldstrafen von bis zu 5000 Euro einzuheben.