Die Ausbildung ist nun verpflichtend

Seit 1. Juli gilt die Ausbildungspflicht bis 18. Sanktionen sind noch nicht vorgesehen.
Bregenz. Bei Diskussionen über das Bildungswesen fällt früher oder später der Name Maria Theresia. Sie war es, die am 6. Dezember 1774 in Österreich erstmals eine allgemeine Schulpflicht einführte. Zunächst für sechs Jahre, mittlerweile sind es neun. 243 Jahre nach Maria Theresia wird erneut am Pflichtzeitraum gedreht, und zwar unter dem Titel Ausbildungspflicht bis 18. Jugendliche unter 18 Jahren müssen demnach eine Schule besuchen oder eine Lehre absolvieren. 4300 Vorarlberger Jugendliche haben soeben eine Pflichtschule beendet, ihr Ausbildungsweg darf damit aber nicht zu Ende sein. Ein Meldesystem soll helfen, jene zu finden, die gegen die neue Pflicht verstoßen. Seit 1. Juli gilt für Erziehungsberechtigte eine Meldeverpflichtung.
Von den betroffenen 4300 Jugendlichen wechseln die meisten in eine weitere Ausbildung oder befinden sich in einer Schule. Martin Staudinger vom Sozialministeriumsservice schätzt, dass rund sieben Prozent in einen Hilfsarbeiterjob oder in die Arbeitslosigkeit rutschen. „Bisher haben wir sie vom Radar verloren, durch das Meldesystem ändert sich das.“ Eine Datenbank gleicht die Namen ab: Wer hat eine Schule verlassen, wer macht eine Ausbildung? Zudem müssen Eltern melden, falls ihr Kind nirgends untergekommen ist. Taucht ein Schulabgänger nach vier Monaten nicht wieder in der Liste auf, melden sich die Verantwortlichen der Koordinierungsstelle Vorarlberg. Sie ist die zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Ausbildungspflicht und arbeitet eng mit dem Jugendcoaching zusammen. „Diese Jugendcoaches unterstützen Jugendliche, um das Passende zu finden“, führt Staudinger aus.
Noch keine Strafen
Jenen, die keinen Platz in einer Schule und keine Lehrstelle finden, stehen Kurse zur Vorbereitung auf eine Lehrstelle zur Verfügung, etwa in überbetrieblichen Einrichtungen (ÜAZ).
Keine Pflicht ohne Sanktionen: Theoretisch können Eltern ab dem 1. Juli 2018 mit einer Verwaltungsstrafe bedacht werden, sollten ihre Schützlinge gegen die Ausbildungspflicht verstoßen. „Das ist wie bei der Schulpflicht“, sagt Staudinger. Wie bei der Schulpflicht soll auch hier die Bewusstseinsbildung funktionieren. Sprich: Die Pflicht wird nicht infrage gestellt, demnach auch nicht dagegen verstoßen. Wie lange das bei Maria Theresia gedauert hat, ist nicht überliefert.

Die Fotos entstanden beim Besuch von Birgit Fiel (“Kost”) und Martin Staudinger in der PTS Dornbirn bei den Schülern im neunten Pflichtschuljahr. Die meisten waren schon über die Ausbildungspflicht informiert und haben bereits konkrete Pläne bzw. Zusagen für weiterführende Schulen oder eine Lehre.

Die Fotos entstanden beim Besuch von Birgit Fiel (“Kost”) und Martin Staudinger in der PTS Dornbirn bei den Schülern im neunten Pflichtschuljahr. Die meisten waren schon über die Ausbildungspflicht informiert und haben schon konkrete Pläne bzw. Zusagen für weiterführende Schulen oder eine Lehre.

Die Fotos entstanden beim Besuch von Birgit Fiel (“Kost”) und Martin Staudinger in der PTS Dornbirn bei den Schülern im neunten Pflichtschuljahr. Die meisten waren schon über die Ausbildungspflicht informiert und haben schon konkrete Pläne bzw. Zusagen für weiterführende Schulen oder eine Lehre.

Die Fotos entstanden beim Besuch von Birgit Fiel (“Kost”) und Martin Staudinger in der PTS Dornbirn bei den Schülern im neunten Pflichtschuljahr. Die meisten waren schon über die Ausbildungspflicht informiert und haben schon konkrete Pläne bzw. Zusagen für weiterführende Schulen oder eine Lehre.

Die Fotos entstanden beim Besuch von Birgit Fiel (“Kost”) und Martin Staudinger in der PTS Dornbirn bei den Schülern im neunten Pflichtschuljahr. Die meisten waren schon über die Ausbildungspflicht informiert und haben schon konkrete Pläne bzw. Zusagen für weiterführende Schulen oder eine Lehre.

Die Fotos entstanden beim Besuch von Birgit Fiel (“Kost”) und Martin Staudinger in der PTS Dornbirn bei den Schülern im neunten Pflichtschuljahr. Die meisten waren schon über die Ausbildungspflicht informiert und haben schon konkrete Pläne bzw. Zusagen für weiterführende Schulen oder eine Lehre.
Ausbildungspflicht
Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre gilt seit 1. Juli. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass die Jugendlichen nach der Schulpflicht eine Ausbildung absolvieren. Strafen werden allerdings nur als letzte Konsequenz gesehen, und können erst ab 1. Juli 2018 verhängt werden. Alle Infos und Hilfe gibt es bei der Koordinierungsstelle “Kost” Vorarlberg.