Rätsel um Kristina V. bleibt weiter ungelöst

Prozess um Eizellenverwechslung im IVF-Institut Zech geht in die Verlängerung.
Feldkirch. Ihr Fall sorgt immer noch für Aufsehen. Seit Kristina V. die Suche nach ihren leiblichen Eltern öffentlich gemacht hat, bleibt kaum ein Schritt der 26-Jährigen unbeobachtet. Entsprechend groß war das mediale Interesse auch an der zweiten Verhandlungsrunde gegen den Leiter des IVF-Zentrums Bregenz, Prof. Herbert Zech. Wie berichtet, soll es in seinem Institut zu einer Verwechslung der befruchteten Eizelle gekommen sein. Patientenakten, die Aufschluss geben könnten, sind aber nicht mehr auffindbar. Zech selbst ließ sich trotz Ladung durch den jetzigen Geschäftsführer vertreten, was Richterin Birgit Vetter als „unhöflich“ dem Gericht gegenüber kritisierte.
Verfahren um Schadenersatz
Die Verhandlung wurde nach zweieinhalb Stunden schließlich erneut vertagt. Es sollen weitere Zeugen einvernommen werden, darunter auch ein Paar aus der französischen Schweiz, dessen Kinder zwei Monate jünger sind als Kristina und ebenfalls per IVF im Labor von Zech gezeugt wurden. Auch er selbst wird neuerlich vorgeladen. Dem Reproduktionsmediziner droht aber noch Ungemach an anderer Front. Mutter und Tochter haben, wie schon vor Monaten angekündigt, einen millionenschweren Schadenersatzprozess angestrengt. Die Einleitung des Verfahrens ist erfolgt.
Gestern, Dienstag, ging es jedoch um die Frage, ob noch Unterlagen zu diesem Fall, der sich 1990 zugetragen hat, vorhanden sind. Wie die Klägerin mit fester Stimme erklärte, habe Prof. Zech bei einem Gespräch von sich aus den Fehler eingestanden und ihr versprochen, die alten Akten zu sichten und sich dann zu melden. Gehört habe sie von ihm aber erst, als sich ihre damalige Anwältin einschaltete. Doch wieder gab es für Kristina V. nichts zu holen. Zech habe eingeräumt, dass eine Auskunft aus Datenschutzgründen schwierig sei, das Angebot, die infrage kommenden Paare anonym zu kontaktieren, jedoch abgelehnt.
Dass die Verwechslung der Petrischalen zustande gekommen sein könnte, weil er seine Brille abgelegt hatte, wie Herbert Zech selbst angemerkt haben soll, werteten sowohl Kristina V. als auch ihre in den Zeugenstand gerufene damalige Anwältin als Erklärungsversuch. Darauf stützt sich jetzt auch die Gegenseite, nachdem immer wieder einmal zu hören war, dass es sich um eine konkrete Aussage von Zech gehandelt habe.
Wenig bis gar nichts Erhellendes konnte der seit 2009 im IVF-Institut tätige Geschäftsführer beitragen. Er kenne keine Patientenakten aus dem Jahre 1990. Nachsatz: „Definitiv nicht.“ Ebenso wenig wusste er, ob die alten Karteikarten in das seit zwölf Jahren benutzte elektronische Datensystem übergeführt wurden. „Da müsste ich nachsehen“, lautete die einsilbige Feststellung.
Keine Verwechslung im Spital
Klarer äußerte sich ein leitender Arzt des Kantonsspitals Münsterlingen, wo Kristina V. am 2. April 1991 per Kaiserschnitt zur Welt kam. Er schloss eine Verwechslung im Krankenhaus dezidiert aus. Zum einen, weil kein Neugeborenes den Kreißsaal ohne Namensarmband verlasse, zum anderen, weil es sich um die erste Geburt an diesem Tag gehandelt habe. Zwölf Stunden vorher habe es keine Entbindung gegeben und die nächste erst zehn Stunden später. Das ergab seine Suche im Geburtenbuch.
Andere Erklärungen
Was den Geburtshelfern zu dem Zeitpunkt aber sehr wohl aufgefallen ist, waren die unterschiedlichen Blutgruppen von Mutter und Kind. Allerdings ist die Blutgruppe bei einem Neugeborenen noch nicht vollständig ausgebildet, sodass anfangs andere Erklärungen angenommen wurden. In der Krankenakte ist auch die Anfrage im IVF-Institut nach einer möglichen Verwechslung vermerkt. Damals wurde eine solche in Abrede gestellt. Jetzt bestreitet die Gegenseite ein Verschulden ebenfalls wieder.
Mein Angebot, die infrage kommenden Paare anonym zu kontaktieren, hat Dr. Zech abgelehnt.
Kristina V.