Grundbesitzer sollen mitzahlen

Initiative “V hoch drei” präsentiert Pläne für einen Infrastrukturbeitrag.
Schwarzach Ein Gesetzgebungsprozess kennt viele Beteiligte. Neben Politikern und Experten beteiligen sich auch oft interessierte Bürger. Im April 2017 belebte zum Beispiel eine Bürgerinitiative die Raumplanungsdiskussion: Die Initiative „V hoch drei“. In ihren Forderungen findet sich etwa eine Steuer für leer stehende Baugrundstücke. Was in manchen politischen Kreisen auf reflexartige Ablehnung stößt, haben Josef Mathis und Markus Aberer von der Initiative im VN-Gespräch bekräftigt.
Landesrat Karl-Heinz Rüdisser (ÖVP) kündigte kürzlich in den VN an, im ersten Quartal 2018 einen Entwurf des Raumplanungsgesetzes zu präsentieren. Einige neue Regeln sind bereits bekannt. So sollen etwa eine Erklärungspflicht eingeführt und Widmungen befristet ausgesprochen werden. Was nicht geplant ist: Eine Rückwidmung und eine Steuer für leer stehendes Bauland. Beides Punkte, die „V hoch drei“ fordert.
Kaum mehr Widmungen
Unter den Mitgliedern der Initiative befinden sich der frühere Bürgermeister von Zwischenwasser, Josef Mathis, und Markus Aberer, 33 Jahre lang Leiter der Stadtplanung in Dornbirn. Er findet die Pläne der Regierung gut, ein wichtiger Punkt fehle aber: „Wir haben zwei Handvoll Großgrundbesitzer. Sie haben alles Recht der Welt, Grundstücke zu kaufen. Aber von der Politik darf man enttäuscht sein, sie tut nichts gegen die Hortung.“ Und somit nichts für die Mobilisierung. Denn bestehende Grundstücke und Widmungen blieben von den Plänen der Regierung unberührt. „Und neue Widmungen gibt es kaum“, fährt Aberer fort. Auch Mathis kann die Weigerung nicht verstehen: „Der Politik fehlt Mut zu unpopulären Maßnahmen.“ Anders sei es etwa in der Steiermark, Oberösterreich und Salzburg. „Uns sind viele Bundesländer weit voraus“, bedauert Mathis. In Salzburg habe die ÖVP-geführte Regierung sogar 2017 das neue Gesetz beschlossen – einige Monate vor der Landtagswahl.
Die Initiative schlägt einen Infrastrukturbeitrag vor. Während Hausbewohner über die Gebühren einen Teil an der Infrastruktur mitzahlen, würden dies Grundbesitzer nicht tun. Deshalb sollen Besitzer eines Baugrundstücks ab 2000 Quadratmeter pro Jahr und Quadratmeter einen Euro zahlen. Ausgenommen sind Erweiterungsgrundstücke von Betrieben. „Damit würden weder der normale Erbe noch die Wirtschaft getroffen“, betont Mathis. Das Geld soll in einen landesweiten Bodenfonds für die Gemeinden fließen.
Rückwidmungen ermöglichen
Auch Widmungsänderungen und Rückwidmungen sollen möglich werden. Aberer erklärt: „Falls die Gemeinde das Grundstück für einen Kindergarten benötigt, könnte man dessen Widmung in ‚gemeinnützig‘ ändern.“ Mathis fügt an: „Eine Rückwidmung ergibt natürlich nur in unerschlossenen Randgebieten Sinn.“ Des Weiteren fordert die Initiative, dass Kommunen genehmigungsfrei Landwirtschafts- und Forstgründe kaufen können. „Eine Gemeinde braucht solche Grundstücke für ihre Bodenpolitik“, betont Aberer. „Kaum jemand will seinen Grund verkaufen. Die meisten wollen tauschen, kleine Wälder sind begehrte Tauschobjekte.“ Für die neue Bleichestraße habe Dornbirn zum Beispiel viele Grundstücke getauscht.
Die geplante Vertragsraumordnung sei in vielen Kommunen bereits Realität. Auch die Erklärungspflicht wäre nicht ganz neu. Vorarlberg hat sie 2004 abgeschafft.
„Der Politik fehlt Mut zu unpopulären Maßnahmen. Uns sind viele Bundesländer weit voraus.“
Infrastruktur- oder Erschließungsbeitrag
Der Infrastrukturbeitrag soll dabei helfen, Bauland zu mobilisieren. Das Geld soll in einen landesweiten Bodenfonds für aktive Bodenpolitik der Gemeinden fließen, außerdem in die Infrastruktur der Gemeinden.
Einen Euro pro Jahr und m2 soll der Beitrag ungefähr ausmachen.
2000 Quadratmeter groß muss ein Grundstück mindestens sein, damit dafür ein Infrastrukturbeitrag fällig wird. Außerdem sollen Grundstücke, die an Betriebe angrenzen und für Betriebserweiterungen vorgesehen sind, nicht besteuert werden. Damit sollen Einzelgrundbesitzer und die Wirtschaft nicht betroffen sein.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Beiträge bereits. Die Argumentation: Während Hausbewohner über die Gebühren ihren Teil zur Infrastruktur beitragen, müssen dies reine Grundbesitzer nicht, obwohl auch dafür Infrastruktur notwendig ist.
Am 23. Jänner um 16 Uhr im Raiffeisen Forum Friedrich Wilhelm in Zwischenwasser lädt die Initiative zur Präsentation der Raumordnung in Tirol und Südtirol. Experten aus den Bundesländern werden darüber berichten.