79 erhalten Heimopferrente

Volksanwälte fordern Ausweitung auf Krankenanstalten.
Bregenz Viele Erziehungsheime waren einst alles andere als Orte für eine behütete Kindheit. Seit Jahren bemühen sich offizielle Stellen, Menschen für die erlittenen Qualen zumindest finanziell zu entschädigen. Im vergangenen Jahr führte die damalige Bundesregierung zudem eine Heimopferrente ein. Wer aufgrund von Misshandlungen arbeitsunfähig ist und Mindestsicherung erhält, oder wer bereits das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat, hat Anspruch auf zusätzlich 306,6 Euro im Monat. Vorausgesetzt, der Betroffene hat schon einmal eine Entschädigung einer Opferschutzstelle erhalten. In Vorarlberg haben 79 Menschen seit Juli 2017 um die Heimopferrente angesucht.
Die Heimopferrente gilt derzeit nur für Personen, die in einem öffentlichen Heim Opfer von Gewalt wurden, also in Heimen des Bundes, der Länder und Kirchen sowie in Pflegefamilien. Private Heime und Krankenanstalten sind nicht berücksichtigt. Nun fordert die Bundesvolksanwaltschaft, den Empfängerkreis auszuweiten. Es sei nötig, auch die anderen Institutionen einzubeziehen, heißt es. Bei den Volksanwälten haben sich demnach über 40 Betroffene von Missbrauch in Krankenanstalten gemeldet, etwa aus der Kinderbeobachtungsstation Novak-Vogl in Tirol.
Die Vorarlberger Opferschutzstelle ist bei Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch angesiedelt. Er sagt: „Derzeit ist es unklar, welche Krankenanstalten gemeint sind. Es wäre im Einzelfall zu prüfen, inwieweit einzelne Anstalten in ähnlicher oder vergleichbarer Art Kinder untergebracht haben wie früher Heime.“ Für Fälle aus Vorarlberg sei vor allem die Station Novak-Vogl von Bedeutung. Das Sozialministerium habe zudem erst im Dezember erklärt, dass die Voraussetzungen für die Zusatzrente auch bei privaten Einrichtungen gegeben seien. Allerdings nur unter entsprechenden Bedingungen. „Eine rechtliche Klarstellung in diesem Fall wäre zu begrüßen“, sagt Rauch.
SPÖ beantragt Reform
Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda forderte kürzlich, dass auch Opfer von Gewalt an Schulen entschädigt werden. Zudem pocht die Volksanwaltschaft darauf, dass Menschen, die aufgrund einer durch Misshandlung erlittenen Behinderung nicht arbeitsfähig sind, ebenfalls Rente erhalten. Österreichs Behindertenanwalt Hansjörg Hofer unterstützt den Vorstoß, die SPÖ hat im Nationalrat bereits einen Antrag zur Reform angekündigt.
Dass das Thema weiterhin bedeutend ist, zeigen aktuelle Zahlen. Auch heuer ist bereits eine Meldung bei der Opferschutzstelle des Landes eingegangen. Seit 2011 haben sich damit 353 Vorarlberger an die Stelle gewandt, 211 davon wurden mit insgesamt 1,6 Millionen Euro unterstützt. 153 der 221 Entschädigungen betreffen das Heim Jagdberg. Weitere 23 Voki/Au-Rehmen, elf das Heim Jupident, fünf jenes in Viktorsberg und 19 sonstige. Darunter fällt auch das SOS Kinderdorf.
Wer die Voraussetzungen für die Heimopferrente erfüllt, kann sie noch beantragen. Sie wird rückwirkend ab 1. Juli 2017 ausbezahlt, ist unpfändbar, steuerfrei und wird nicht auf die Ausgleichszulage oder die Mindestsicherung angerechnet.
„Es wäre im Einzelfall zu prüfen, ob einzelne Anstalten Kinder ähnlich untergebracht haben.“
