Viele Klagen gegen Pflegegeldbescheide

Allein die Arbeiterkammer ist jährlich mit mehr als 200 Einsprüchen befasst.
Feldkirch Nach wie vor spricht helle Empörung aus der Stimme der betagten Seniorin. Dreimal war sie mit Hilfe der Arbeiterkammer vor Gericht gezogen, um die ihrer Ansicht nach zu niedrige Pflegegeldeinstufung für sich und ihren Mann zu bekämpfen. Erfolglos. Die heute 86-Jährige erhielt bislang überhaupt kein Pflegegeld zugesprochen, ihr Mann (88) starb kurz bevor die dritte Untersuchung hätte stattfinden sollen. Trotz einer massiven Herz- und Lungenschwäche und anderer körperlicher Gebrechen wurde ihm nur Pflegegeldstufe 1 gewährt. Er beeinspruchte den Bescheid wegen “oberflächlicher Begutachtung”, wie er in einem Brief an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) schrieb, und erhielt Pflegegeldstufe 2 zugesprochen. „Aber auch dabei handelte es sich um eine Fehleinschätzung“, ärgert sich die Frau selbst im Nachhinein noch immer. Wieder ging das Ehepaar in Berufung. Doch die dritte Begutachtung sollte der alte Herr nicht mehr erleben.
Unterschiedliche Einschätzungen
Es sind keine Einzelfälle, die Alexander Nußbaumer, Jurist in der Abteilung für Sozialrecht der Arbeiterkammer, auf den Tisch bekommt. Jährlich sind er und sein Kollege mit mehr als 200 Klagen gegen Pflegegeldbescheide befasst, wobei sich diese durch alle Pflegestufen ziehen. „Wir sind mit solchen Beschwerden mehrmals in der Woche vor Gericht“, bestätigt Nußbaumer. Die Einschätzungen der Sachverständigen können nämlich äußerst unterschiedlich ausfallen. Speziell bei Menschen mit Demenzerkrankungen sei es oft schwierig, hinter deren wahre Fassade zu blicken, weil sie sich gut zu verstellen wüssten. „Wir raten Angehörigen deshalb, dem Patienten vorab nichts vom Besuch des Gutachters zu erzählen“, sagt Nußbaumer.
Andere Experten bedauern, dass gerade bei dementen Personen die Möglichkeit, im täglichen Umgang mit Demenz erfahrene Pflegefachkräfte zur Begutachtung einzusetzen, kaum genutzt wird. Die Pensionsversicherungsanstalt setzt in Vorarlberg für Befundungen sechs angestellte Ärzte sowie 14 externe Gutachter ein. Unter ihnen befinden sich drei Kinderärzte, ein Augenfacharzt sowie vier Pflegefachkräfte. Laut PVA reiche diese Anzahl für das Land. Wie hoch die Einstufung erfolgt, hängt vom monatlichen Stundenaufwand ab, den eine Betreuung erfordert. Ist jemand mit der zuerkannten Pflegestufe nicht einverstanden, kann er binnen drei Monaten ab Zustellung des Bescheids beim Landesgericht dagegen Einspruch erheben. „Der damit befasste Richter holt dann ein neues Gutachten ein“, erklärt Alexander Nußbaumer. Diese Sachverständigen werden jedoch vom Gericht bezahlt. Ergeben sich aus dem neuen Gutachten keine Widersprüche, bestätigt auch der Richter den Pflegegeldbescheid. In diesem Fall wäre noch der Gang zum Oberlandesgericht Innsbruck möglich, das die Angelegenheit aber meist wieder an das Landesgericht zurückverweist, wo sich das Gutachtenkarussell neuerlich zu drehen beginnen würde.
Prüfung macht Sinn
Zwar geht nicht jede Verhandlung für die Klienten zu ihren Gunsten aus. Dennoch mache es Sinn, einen nicht nachvollziehbaren Pflegegeldbescheid prüfen zu lassen, betont Alexander Nußbaumer. Oft handle es sich wirklich nur um ein paar wenige Stunden, die fehlen. „Im Zweifel ist es auch besser, eine Klage mehr einzubringen, als eine zu wenig. Dann fällt zumindest niemand durch den Rost“, meint der Jurist. In Vorarlberg beziehen rund 17.000 Personen ein Pflegeld, die meisten in Pflegestufe 1.
„Wir raten Angehörigen davon ab, dem Patienten vom Besuch des Gutachters zu erzählen.“