Vermögende suchen um Sozialhilfe an

Nach Regress-Abschaffung bereits 240 Anträge von Selbstzahlern.
Bregenz Ein Pflegeheimplatz ist nicht billig. Wer dort lebt, bezahlt rund 4000 bis 5000 Euro pro Monat. Dies finanziert sich in der Regel mit der Pension, mit dem Pflegegeld und mit dem eigenen Vermögen. Erst wenn es aufgebraucht wurde, springt die Mindestsicherung ein. Zumindest war das bis Ende 2017 so. Die Bundesregierung hat den Vermögensregress bei der stationären Pflege jedoch abgeschafft. Seit Jahresbeginn bleibt das Vermögen der Heimbewohner unangetastet, die Mindestsicherung und damit die Länder bezahlen die Differenz für den Pflegeplatz sofort. Dies gilt jedoch nur in Heimen. Die ambulante Pflege bleibt von der Abschaffung unberührt, auch für Menschen mit Behinderung, die sich in Betreuung befinden, gilt der Regress weiter.
Die SPÖ hat im Landtagsausschuss am Mittwoch beantragt, den Regress auch für diese Personengruppen abzuschaffen. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt. Auch die Grünen stimmten dagegen, obwohl Landesrätin Katharina Wiesflecker eigentlich für die Abschaffung ist. Schließlich gilt im Land die Devise: ambulant vor stationär. Dass ein Sparbuch nur in der stationären Pflege unangetastet bleibt, widerspricht diesem Grundsatz.
Finanzloch wächst
Die Landesregierung möchte abwarten, wie sich die Regressabschaffung auf die Landesfinanzen auswirkt. Wiesflecker rechnet mit einem Finanzloch von neun bis zehn Millionen Euro, der Bund hat derzeit vier Millionen zugesagt. Doch der Geldbedarf steigt.
Wer genug Geld hat, bezahlte sich seinen Heimplatz bisher selbst. Das war jeder vierte Heimbewohner, also rund 670 Personen. Seit Jahresbeginn haben 240 davon um die Mindestsicherung angesucht. Das Land übernimmt also auch deren Heimbetreuung. „Da sind Menschen darunter, die 100.000 Euro und mehr auf dem Sparbuch haben“, sagt Wiesflecker. Abzüglich Pension und Pflegegeld muss das Land pro Heimplatz zwischen 2500 und 3000 Euro übernehmen.
Das heißt, schon alleine der Umstieg dieser 240 Personen kostet zusätzlich über sieben Millionen Euro im Jahr. „Wir rechnen damit, dass der Großteil um Mindestsicherung ansucht. Dann kommen wir auf Zusatzkosten von 20 Millionen Euro“, führt Wiesflecker weiter aus. Investitionskosten noch gar nicht mitgerechnet.
Da die Abschaffung des Regresses für die ambulante Pflege ebenfalls aus Landeshand bezahlt werden müsste, hat die schwarz-grüne Landesregierung den SPÖ-Antrag vertagt. Derzeit diskutieren Länder und Bund, wie viel Geld tatsächlich aus Wien in die Bundesländer umgeschichtet wird.
„Wir rechnen damit, dass der Großteil um Mindestsicherung ansucht.“
