Zinsen aus Schenkungen als Zankapfel

Landesvolksanwalt rät zur Klage. Zwei Verfahren sind schon anhängig.
Bregenz Der Pflegeregress bzw. dessen Abschaffung beschert auch dem Landesvolksanwalt einiges an Arbeit. „Beinahe täglich rufen Leute an um nachzufragen, wie es sich mit den Pflegeheimkosten nun tatsächlich verhält“, berichtet Florian Bachmayr-Heyda.
Dabei geht es vor allem um die Schenkungszinsen, auf die das Land neben anderen Einkünften weiterhin zugreifen will (die VN berichteten). „Viele Angehörige haben damit gerechnet, dieses Geld nicht mehr einsetzen zu müssen und sind jetzt entsprechend überrascht“, sagt Bachmayr-Heyda. Er rät Betroffenen, ihren Fall vom Landesverwaltungsgericht klären zu lassen. Derzeit sind zwei solcher Verfahren anhängig. Sie sollen in absehbarer Zeit entschieden werden. Auch Juristen hatten bereits ihre Zweifel geäußert, ob die Einbehaltung von Schenkungszinsen zur Abdeckung des finanziellen Aufwandes für eine stationäre Pflege durchgeht.
Außerdem überlegt der Landesvolksanwalt, die Integrationshilfeverordnung dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen, weil Vorarlberg die Abschaffung des Pflegeregresses für die Behindertenhilfe zumindest noch nicht anerkennt.
Klärung könnte dauern
Dass die Abschaffung des Pflegeregresses aus Sicht pflegebedürftiger Menschen ein großer Gewinn ist, weiß auch Florian Bachmayr-Heyda: „Sie müssen nun ihre oft mühsam erarbeiteten Ersparnisse nicht verwenden, um hohe Betreuungskosten zu zahlen.“ Wie der Beschluss im Sommer 2017 zustande kam, ärgert ihn allerdings immer noch. „Alle Parteien wollten eine schnelle Lösung. Die Bundesländer wurden nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden, sollen nun jedoch die Maßnahmen finanzieren und Details klären“, kritisiert Bachmayr-Heyda. Dennoch hätte das Land aus seiner Sicht großzügiger agieren und etwa die Frage der Schenkungszinsen außer Streit stellen und mit dem Bund ausverhandeln können.
Laut Landesvolksanwalt möchte Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker offenbar abwarten, bis der Verwaltungsgerichtshof in Wien die noch offenen Rechtsfragen klärt. Das dürfte allerdings dauern. Bachmayr-Heyda rechnet mit mindestens ein bis zwei Jahren.
Unterschiedliche Auffassung
Sehr unterschiedlich agieren die Bundesländer bei der Behindertenhilfe. Einige haben die Gesetze an die neue Regressverordnung angepasst, Vorarlberg zählt allerdings nicht dazu. Das Argument, wonach beispielsweise die Lebenshilfe keine stationäre Einrichtung ist – nur für solche gilt die Pflegeregress-Abschaffung – kann Florian Bachmayr-Heyda zwar verstehen, aber nicht nachvollziehen. Dazu kommt, dass ein Zivilgerichtsverfahren für Betroffene ein erhebliches Kostenrisiko darstellen würde. Denn die Mindestsicherung wird per Bescheid gewährt, gegen den berufen werden kann, die Behindertenhilfe nicht. Es besteht also kein Rechtsanspruch, deshalb müssten Einwände vor dem jeweiligen Bezirksgericht ausgefochten werden.
Hoffen auf Anpassung
„Ich hoffe trotzdem, dass auch in Vorarlberg das Chancengesetz sowie die Integrationshilfeverordnung entsprechend adaptiert werden“, erklärt Bachmayr-Heyda. Bevor er mit diesem Gesetzeswerk vor den Verfassungsgerichtshof zieht, will er noch das Gespräch mit dem zuständigen Landesrat, Christian Bernhard, suchen.
„Das Land hätte großzügiger agieren und Schenkungszinsen außer Streit stellen können.“