Unerlaubte Schulurlaube

Vorarlberg / 05.06.2018 • 19:37 Uhr
Unerlaubte Schulurlaube

Insgesamt 20.000 Euro Strafe durch die Behörden.

Bregenz Billigere Flüge, weniger Staus und kürzere Wartezeiten: Die Sommerferien stehen vor der Tür und die Nebensaison lockt mit tollen Angeboten. Immer wieder verlängern Familien daher die Ferien ihrer Kinder. Auch in Vorarlberg ist so mancher Fall bekannt, bei dem sich Erwachsene mit ihrem Nachwuchs schon vor dem Ferienstart unentschuldigt in den Süden verabschiedet haben. Sind Eltern oder Kinder unbelehrbar, gibt es hierzulande zwar keine Razzien wie unlängst am Flughafen Memmingen (die VN berichteten). Dem Schulschwänzen wird aber ebenso mit Anzeigen und Geldstrafen ein Riegel vorgeschoben.

Allein im Vorjahr mussten die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften 130 Verfahren rund um unentschuldigtes Fehlen von Kindern an Pflichtschulen abwickeln. Wie die VN-Recherchen weiter ergeben haben, wurden für Eltern und Schulschwänzer Geldstrafen in der Gesamthöhe von rund 20.000 Euro verhängt. Im Durchschnitt also rund 150 Euro pro Kopf. Der positive Aspekt: Das Geld fließt in den Sozialfonds.

Klare Regeln

Ob und in welchen Fällen Kinder in der Schule fehlen dürfen, ist klar geregelt. In Österreich ist es so, dass Pflichtschuldirektoren Kindern bis zu fünf Tage freigeben können. Geht der Antrag über eine Woche hinaus, müssen sie diesen beim Landesschulrat stellen.

„Es gibt natürlich Situationen, bei denen es Familien ermöglicht wird, dass die Kinder frei bekommen“, erklärt Landesschulinspektor Christian Kompatscher (52) auf VN-Anfrage. Beispielsweise wenn es darum gehe, dass sie Verwandte in Australien besuchen möchten. Allerdings sind die Urlaubsanfragen an Bedingungen geknüpft. „Manche Schulen regeln es so, dass die Kinder innerhalb von vier Jahren einmal für eine Reise frei bekommen. Hinzu kommt, dass die Eltern frühzeitig ansuchen müssen und dass die Kinder vor dem Urlaub Leistungen einbringen oder den versäumten Unterricht nachholen. Gerade wenn Vorableistungen gefordert werden, sieht man, wie ernst die Sache ist“, meint Kompatscher.

Fünf-Stufen-System

Beim Schulschwänzen geht es aber nicht immer nur um verlängerte Ferien oder Blaumachen. Manchmal steckt viel mehr dahinter und es geht um Probleme, die sich nur mit psychologischer Unterstützung lösen lassen. Bisher gab es ein fünfstufiges System, bei dem Schüler- und Elterngespräche anstanden und Schulpsychologen mit ins Boot geholt wurden. Ein Verwaltungsverfahren drohte erst ab fünf geschwänzten Tagen, dreißig Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinanderfolgenden Tagen. „Die Hürde bis zur Anzeige war groß, deshalb ist es auch passiert, dass Fehltage mitunter ohne Konsequenzen blieben“, erläutert Kompatscher die Situation im Hinblick auf die illegalen Urlauber. Ab dem kommenden Herbst sieht die Sache anders aus. Dann wird es schon früher möglich sein, Sanktionen gegen Schulschwänzer bzw. Nebensaisonliebhaber zu setzen. 

„Wenn Vorableistungen gefordert werden, sieht man, wie ernst die Sache ist.“

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