Opfer von Vandalismus: Oft geben Geschädigte zu früh auf

Vorarlberg / 18.03.2019 • 08:00 Uhr
Opfer von Vandalismus: Oft geben Geschädigte zu früh auf
Manchmal würde es sich lohnen um Schadenersatz zu kämpfen. Fotolia

Täter geht, Schaden bleibt: Oft geben Geschädigte zu früh auf.

Feldkirch Schadenersatzansprüche liegen bei Vandalen oft auf Eis. Sie sind jung, haben noch kein Einkommen oder sind hoch verschuldet, haben nebenbei Alimente oder offene Strafe zu bezahlen: In all diesen Fällen hat der Kaiser tatsächlich sein Recht verloren. Doch was, wenn der Jugendliche seine Lehre abgeschlossen hat, gut verdient oder erbt? Dann wäre er durchaus im Stande, den Schaden, den er angerichtet hat, gut zu machen. Hat das Strafgericht bei der Verurteilung des Verursachers dem  Privatbeteiligten den Schadenersatzbetrag zugesprochen, gilt dieser Titel 30 Jahre lang. Man kann dann relativ unkompliziert und kostengünstig exekutieren, doch gilt es einiges zu beachten.

Wer eine Anzeige, beispielsweise wegen Sachbeschädigung, erstattet, erhält vom Gericht für den Prozess eine Ladung als Privatbeteiligter zugeschickt. Darauf sind neben dem Termin wichtige Hinweise vermerkt, die man gewissenhaft durchlesen sollte. „Die Berechtigung des Anspruches ist dem Grunde und der Höhe nachzuweisen, die erforderlichen Beweismittel sind zur Verhandlung mitzubringen“, heißt es dort unter anderem. Wurde die vom Einbrecher beschädigte Tür mittlerweile von einem Tischler und Schlosser wieder in Ordnung gebracht und der Betrag nicht von einer Versicherung ersetzt, sind von beiden Handwerkern die Rechnungen mitzubringen. Ansonsten geht man leer aus. Konnte etwas noch nicht repariert werden, sind möglichst genaue Kostenvoranschläge hilfreich. Auf dem Formular sind überdies noch weitere nützliche Kontakte wie Internet-Infoadressen (www.justiz.gv.at/justizinfo) oder eine „Notruf für Opfer“-Hotline. “Unter dieser Nummer erhalten Sie von Rechtsanwälten kostenlos kompetente Auskunft über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straftätern“, heißt es auf dem Formular.

Pflicht der Richter

Wer sich bei komplizierteren Ansprüchen vertreten lassen will, hat im Fall von Vermögenslosigkeit Anspruch auf Verfahrenshilfe, also auf eine Gratisvertretung. Wer bei einfachen Dingen selbst erscheint, muss vom vorsitzenden Strafrichter im Rahmen der Anleitungspflicht aufgeklärt werden. Das heißt, der Richter muss dem Opfer die Vorgangsweise des Gerichts erklären. Hilfreich ist auch der sogenannte Amtstag. Er findet am Dienstagvormittag bei den Bezirksgerichten statt. Jeder kann sich dort kostenlos rechtlichen Rat holen, auch beim Ausfüllen des Exekutionsantragsformulars wird einem in der Regel weitergeholfen. Manchmal sind Geschädigte so frustriert, dass sie keinen Nerv mehr haben, um Schadenersatz zu kämpfen, doch manchmal würde es sich lohnen.

Das kostet ein Exekutionsantrag

Einige Beispiele, was der Versuch, zu seinem Geld zu kommen, kostet*

Kaputte Scheibe bei Pkw

Schaden 690 Euro

ohne Anwalt 59,90 Euro

mit Anwalt 175,27 Euro

Grabstein beschädigt

Schaden 1900 Euro

ohne Anwalt 77,90 Euro

mit Anwalt 269,30 Euro

Motorrad angezündet

Schaden 24.000 Euro

ohne Anwalt 168,90 Euro

mit Anwalt 874,02 Euro

* Grundlage bilden Anwalts- und Gerichtstarife sowie Vollzugsgebühren des Gerichtsvollziehers