Vierbeinige Bahnanrainer müssen umziehen

Vorarlberg / 21.03.2019 • 21:45 Uhr
Die geschützten Zauneidechsen werden in Ersatzlebensräume umgesiedelt. ÖBB
Die geschützten Zauneidechsen werden in Ersatzlebensräume umgesiedelt. ÖBB

ÖBB treffen erste Vorbereitungen für das Ausbauprojekt auf der Strecke Lauterach-Lustenau.

Lauterach, Hard Wann der Spatenstich für das knapp 97 Millionen Euro teure ÖBB-Ausbauprojekt zwischen Lauterach und Lustenau erfolgen kann, steht derzeit noch in den Sternen. Erst am Dienstag dieser Woche wurden die Beschwerden zweier Anrainer vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien verhandelt. Wie die Richter entscheiden werden, ist noch offen. Das Erkenntnis ergeht schriftlich.

Die Bundesbahnen treffen trotzdem schon erste Vorbereitungen. Bevor die Bagger auffahren können, müssen nämlich etliche vierbeinige Bahnanrainer umziehen. Gestern, Donnerstag, wurde mit dem Bau von 24 Ersatzlebensräume, für die Zauneidechsen begonnen. Die neuen „Wohneinheiten“ entstehen laut ÖBB an vier Standorten links und rechts der Gleise: Bei der Eisenbahnkreuzung Mäder-Häusle, der Begleitfläche Sutterlütty-Grafenweg, am Lauterachbach und der Mittelweiherburg. Eine Behausung aus einem Sand-Erde-Gemisch, ein Überwinterungsbereich und ein ebenfalls rund einen Quadratmeter großer und mit Gras bedeckter Holzstoß sollen dafür sorgen, dass sich die geschützten Reptilien zuhause fühlen. Anfang April werden die Zauneidechsen dann händisch eingesammelt und umgesiedelt werden. “Die Paarungszeit der Zauneidechsen beginnt in der Regel Ende April/Anfang Mai. Deshalb müssen sie direkt nach ihrem Winterschlaf abgesiedelt werden”, begründen die ÖBB den Umzugstermin.

 Anrainer gingen auch gegen die geplante Haltestelle Lauterach-West vor Gericht. ÖBB
Anrainer gingen auch gegen die geplante Haltestelle Lauterach-West vor Gericht. ÖBB

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wird von den Anrainern mit Spannung erwartet. Die Bahnverantwortlichen ging bereits im Vorfeld klar von einem positiven, rechtskräftigen Bescheid aus. “Sollte das Verfahren wider Erwarten anders ausgehen, ist mit einem Nachbesserungsauftrag seitens des Gerichts zu rechnen. Das würde eine deutliche Verzögerung in der Projektumsetzung im Ausmaß von voraussichtlich zwei Jahren bedeuten. Neben einer neuerlichen Verhandlung ist auch die notwendige Gleissperre mit internationalen Auswirkungen in Abstimmung mit den Partnern neu zu planen”, erläuterte Pressesprecher Christoph Gasser-Mair gegenüber den VN.

Neben dem zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Lauterach-Hard sind die Errichtung einer neuen Haltestelle Lauterach-West, der Umbau der Haltestelle Hard-Fußach und die Erneuerung der Brückentragwerke geplant. Die beschwerdeführenden Anrainer stellen die Sinnhaftigkeit der Haltestelle Lauterach-West in Frage und möchten beim zweigleisigen Ausbau abgesichert werden.