Bezirksgericht: Mit “vergessener” Soundstation in der Tasche erwischt

Ein mutmaßlicher Ladendieb, der weder lügen will noch lügen kann, beteuert seine Unschuld.
Dornbirn Kurz vor seinem Erscheinen zur Verhandlung am Bezirksgericht Dornbirn hat sich der Beschuldigte wegen Arbeitslosigkeit noch geschwind beim AMS angemeldet. Aber nichtsdestotrotz: Ein neuer Job in Bälde sei ihm schon versprochen, betont der 45-Jährige mit Überzeugung.
Mit der Kraft dieser Überzeugung schmettert er auch den Vorwurf des Dornbirner Bezirksrichters Franz Plasinger ab, er habe in einem Supermarkt eine Soundstation mitgehen lassen, und zwar ruchlos verborgen in einer Tasche, um der Bezahlung an der Kasse zu entgehen.
“Ich bin unschuldig!”
Eine ungeheurer Vorwurf, entgegnet der 45-Jährige entrüstet. “Ich bin unschuldig!”, beteuert er. Immerhin habe er damals Wurstsemmeln und Cola-Flaschen zur Bezahlung aufs Laufband gelegt, “aber die Soundstation im Sack unter der Kassa habe ich einfach vergessen”. Und das, obwohl er vorher noch extra 100 Euro am Bankomat abgehoben habe. “Wissen Sie, die Soundstation wollte ich für die schwer kranke fünfjährige Tochter meiner Cousine kaufen”, sagt der Beschuldigte noch. “Aber dann, ich kam keine drei Meter weit, stand schon der Ladendetektiv vor mir.”
“Ich habe den Mann vom Hinein- bis zum Hinausgehen über die Kameras überwacht.”
Ladendetektiv und Zeuge
Doch wie meistens bei Prozessen wegen Ladendiebstählen weiß auch hier der Kaufhauswächter als Zeuge eine andere Version zu erzählen: “Ich habe den Mann vom Hinein- bis zum Hinausgehen über die Kameras überwacht und dabei gesehen, wie er die Soundstation im Sack versteckte, damit man sie nicht sieht. Außerdem habe ich ihn erst draußen vor dem Supermarkt angehalten und nicht drinnen, wie er selbst behauptet.”
Aber der Beschuldigte, der nach dieser Konfrontation entgegen seinen vorherigen Beteuerungen nun plötzlich nicht mehr weiß, ob es auch wirklich drinnen war, bleibt dennoch dabei: Er sei unschuldig wie ein Lamm. “Ich bin ein Mensch, der nicht lügen will und nicht lügen kann! Die Wahrheit kommt sowieso ans Licht!” Um diese prophetische Feststellung des Angeklagten zu überprüfen, will Richter Plasinger die noch existierenden Aufzeichnungen der Überwachungskamera herbeischaffen lassen und vertagt bis dahin die Verhandlung.