Trotz Ende der Winterreifenpflicht lohnt sich der Blick in den Wetterbericht

Der Gesetzgeber verlangt ab Dienstag, 16. April, keine Winterreifen mehr. Versicherungen können das anders sehen.
Noch bis Montag, 15. April, gilt die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht. Das heißt, wer bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit seinem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen montiert haben. “Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, reicht der Strafrahmen bis zu 5000 Euro”, erklärt der ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Erst gegen Ende der Woche soll sich der jüngste Kälteeinbruch zugunsten von frühlingshaften Temperaturen verziehen. Also Vorsicht, auch wenn laut Gesetz keine Winterreifenpflicht mehr herrscht. Vor einer verfrühten Entscheidung zum Räderwechsel lohnt sich der Blick aus dem Fenster und in den Wetterbericht. “Das aktuelle Wetter ist wichtiger als das Datum auf dem Kalender. Notfalls sollte man besser das Auto stehen lassen, wenn bereits umgesteckt wurde”, so Letitzki.
“Die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker.”
Alexander Letitzki, ÖAMTC-Jurist
Wichtig zu wissen: Wenn man nach dem 15. April bei Schneefall mit Sommerreifen unterwegs ist, kann das trotz Ende der Winterreifenpflicht bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung mit sich bringen. “Denn die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker, es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht bezahlt”, sagt der ÖAMTC-Jurist.
Eine Sommerreifenpflicht gibt es übrigens nicht. Dennoch sollte mit dem Umstecken nicht zu lange gewartet werden. “Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Sie können zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen”, erklärt Letitzki. Für die Übergangszeit empfiehlt der Mobilitätsklub daher, speziell bei längeren Fahrten Wetter- und Fahrbahnverhältnisse vorab zu klären, und das unabhängig vom Stichtag 15. April.