Max Prophylax kontra Datenschutz

Schulen verweigern auf Anweisung des Landes die Herausgabe von Klassenlisten.
Dornbirn Schon das Wort als solches ist ein Ungetüm. Noch schwerer kann die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Praxis wiegen, wie sich derzeit am Beispiel des Zahnprophylaxe-Programms „Max Prophylax“ zeigt. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) und der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) sehen das erfolgreiche Projekt massiv gefährdet, weil sich die Schulen aufgrund der DSGVO weigern, die Klassenlisten herauszugeben. VGKK-Obmann Manfred Brunner kann die Vorsicht nachvollziehen. Deshalb hat er die Schulabteilung des Landes schriftlich um eine Klarstellung ersucht, die den Schulen den Rücken freihält und die uneingeschränkte Fortführung des Programms ermöglicht. Das war vor gut einem Monat. Seitdem wartet er auf eine Antwort.
Die Zahnprophylaxe ist in Vorarlberg ein Erfolgsmodell. Mit zwei Dentomobilen werden Schulen und Kindergärten angefahren und jährlich rund 23.000 Mädchen und Buben untersucht. Der Einsatz kann sich sehen lassen. Nur noch knapp 28 Prozent der Kinder haben Karies an den Milchzähnen. Die Kosten von 324.000 Euro übernehmen VGKK und Sonderversicherungsträger. Jetzt steht das Vorzeigeprojekt allerdings auf der Kippe. Die Datenschutzgrundverordnung sorgt für Unsicherheit bei den Schulen. Die Direktionen sind nicht mehr bereit, die Klassenlisten mit Namen und Geburtsdatum der Schüler an den aks auszuhändigen. Laut VN-Informationen gab es auch von Seiten des Landes eine Order an die Schulen, die Daten zurückzuhalten.
Großer Aufwand, kleine Wirkung
Manfred Brunner versteht die Welt nicht mehr. „Bei diesen Reihenuntersuchungen werden ja keine hochsensiblen gesundheitsbezogenen Daten verarbeitet“, ärgert er sich. Im Gegensatz zu den Schulen können sich VGKK und aks bei den Verarbeitungsvorgängen von Daten auf eine solide Rechtsgrundlage stützen. Den Schulen fehlt hingegen die Basis, die eine Datenweitergabe decken würde. Um die Zahnuntersuchungen trotzdem weiterführen zu können, versuchte es der aks mit der Einholung von Einwilligungen durch die Erziehungsberechtigten. Doch das Vorhaben scheiterte. Der Aufwand war groß, die Wirkung klein. Brunner berichtet von rückläufigen Teilnehmerzahlen. VGKK und aks brauchen die Daten, zum einen um abrechnen zu können (VGKK), zum anderen um der Dokumentationspflicht nachzukommen (aks).
Regelung wäre möglich
Laut Einschätzung von Experten könnte das Land die Datenweitergabe zum Zwecke vom Prophylaxe-Untersuchungen in einer eigenen Bestimmung regeln. „Wir brauchen eine Lösung“, insistiert auch der VGKK-Obmann.
Unter den derzeitigen Bedingungen könne das Projekt weder organisatorisch noch wirtschaftlich fortgeführt werden. Der aks hatte sich Anfang März an die VGKK gewandt und um Intervention beim Land ersucht. Die erfolgte schriftlich, eine Reaktion der politisch Verantwortlichen steht aus. Auch für eine Stellungnahme war gestern niemand zu erreichen.
„Bei diesen Untersuchungen werden ja keine hochsensiblen Daten verarbeitet.“