Integra: “Es wäre teurer geworden”

Intregra verteidigt die Vorgangsweise im Fall des ehemaligen Bereichsleiters.
Wolfurt Es ist nicht so, dass das österreichische Angestelltengesetz die fristlose Entlassung nicht kennt. Sie darf allerdings nur in ganz bestimmten Fällen ausgesprochen werden. Zum Beispiel wenn der Angestellte durch eine längere Freiheitsstrafe an der Verrichtung seiner Dienste gehindert ist. Längere Freiheitsstrafe? Integra-Geschäftsführer Robert Baljak konkretisiert: “Fristlose Entlassungen gehen bei Freiheitsstrafen erst ab zwölf Monaten.” Stefan Koch ergänzt: “Bei Michael S. haben wir natürlich das Arbeitsrecht einhalten müssen und uns am Quartalsende getrennt.” Er hatte eine Strafe von sieben Monaten offen.
Im April 2016 stellte die Integra Herrn S. als Bereichsleiter an, nachdem er sich zuvor als Praktikant empfohlen hatte. S. wurde 2012 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vom Kriminalgericht Vaduz zu neun Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde später auf sieben Jahre reduziert. In der Schweiz fasste er eine Zusatzstrafe von einem Jahr aus. Dass S. verurteilt war, wussten die Integra-Geschäftsführer. Dass er noch eine Strafe von sieben Monaten offen hat, nach eigener Auskunft nicht. Am 15. Jänner wurde deshalb das Dienstverhältnis aufgelöst. Die Kündigung sei aber erst per 31. März möglich gewesen.
Wie die VN berichteten, sitzt S. seit Ende Februar in St. Gallen in Haft. Seitdem baut er bei der Integra Überstunden und Urlaub ab. Da ist noch einiges offen: Die Vereinbarung läuft bis 31. Mai. “Wenn wir den Urlaub und die Stunden sofort ausbezahlt hätten, wäre es teurer geworden. Wir hätten Zuschläge auszahlen müssen”, erklärt Koch. Die Vorgangsweise sei auch mit den Gesellschaftern abgestimmt und immer kommuniziert worden.
Anders sieht es die FPÖ. Klubobmann Daniel Allgäuer ist überzeugt: “Es zeigt sich, wie wichtig eine Prüfung durch den Landesrechnungshof ist. Die Geschäftsführung führt uns, was die Beendigung des Dienstverhältnisses betrifft, offenbar an der Nase herum und verspielt zunehmend ihre Glaubwürdigkeit.” Er fragt sich, ob nicht langsam personelle Konsequenzen gezogen werden müssen. Neos-Mandatar Gerald Loacker ist überzeugt: “Allein dass er bei der Anstellung seine Haftstrafe verheimlicht hat, wäre ein Grund gewesen, den Bereichsleiter fristlos zu entlassen.” Und Loacker ärgert sich: “Absurd ist, dass sich der Finanzbetrüger bereits seit Ende Februar im Strafvollzug befindet, während seine Chefs behaupten, es gäbe eine Übergabe. Wo bleibt der Integra-Vorstand als Kontrollorgan?”