Verteidigung lässt Gutachten zu Soner Ö. prüfen

Anwalt von Soner Ö. bemängelt, dass Sachverständiger Haller nicht alle Unterlagen erhalten habe.
Der Abschlussbericht der Ermittler steht, das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Reinhard Haller auch. Die Anklage lässt allerdings noch auf sich warten. Noch ist also unklar, wann Soner Ö. sich vor Gericht verantworten muss.
Am 6. Februar marschierte der 34-Jährige in die BH Dornbirn und erstach den Leiter der Sozialabteilung; auf den Tag genau zehn Jahre, nachdem der Amtsleiter dem Lustenauer Soner Ö. ein Aufenthaltsverbot für Österreich auferlegte, womit dieser ins Herkunftsland seiner Eltern, nämlich die Türkei, abgeschoben wurde. Wie die VN berichteten, geht Reinhard Haller davon aus, dass Soner Ö. zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig, wenn auch leicht entscheidungsbeeinträchtigt war.
Stefan Harg von der Kanzlei Weh, die Soner Ö. verteidigt, betont auf VN-Anfrage: “Das Gutachten bestätigt im Ergebnis unsere Einschätzung.” Demnach stehe die Tat auch im Zusammenhang mit einer Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, die bereits in den Jugendjahren vorhanden war. “Bei der unglücklichen Wiederbegegnung mit dem späteren Opfer wurden nach dem Sachverständigen die alten Wunden gleichsam wieder aufgerissen,” ist Harg überzeugt. Er kritisiert die Staatsanwaltschaft: “Auffallend ist, dass die Staatsanwaltschaft Professor Haller von uns vorgelegte Urkunden und Information aus dem Akt vorenthalten hat, die aus unserer Sicht für eine abschließende Beurteilung erforderlich gewesen wären.” Er habe das Gutachten deshalb einem Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Zudem bestätigt er, dass noch Beweisanträge offen sind.
Erst wenn diese abgeschlossen sind, wird Anklage erhoben. Beobachter gehen davon aus, dass der Prozess noch Ende dieses Jahres stattfinden wird. Stefan Denifl, Anwalt der Hinterbliebenen, erklärt: ” Aus Opfersicht sollte das Verfahren schnell abgeschlossen sein.”