Vorplatz am Rankweiler Bahnhof nun Begegnungszone

Vorarlberg / 17.07.2019 • 13:00 Uhr
Vorplatz am Rankweiler Bahnhof nun Begegnungszone
Der Bahnhofsvorplatz ist jetzt eine Begegnungszone mit Tempolimit 20 km/h. MARKTGEMEINDE

Fußgänger, Fahrradfahrer und Autos sind gleichberechtigt.

Rankweil Die Bauarbeiten am Bahnhof samt Vorplatz sind endgültig abgeschlossen und auch alle Beschilderungen zur besseren Orientierung wurden angebracht. Doch Vorsicht ist weiterhin geboten, denn der Bahnhofsvorplatz ist jetzt eine Begegnungszone – und hier gelten besondere Regeln. Ursprünglich aus der Schweiz kommend, hält die Begegnungszone auch schon in Vorarlberg verstärkt Einzug – so auch in Rankweil – und ist durch eine vielseitige und innovative Anwendung gekennzeichnet. So trägt die Begegnungszone am Bahnhofsvorplatz durch ein Tempolimit von 20 Stundenkilometern zu einer Verkehrsberuhigung bei, und Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn nützen. Dementsprechend wurden jetzt neue Verkehrszeichen am Anfang und am Ende der Begegnungszone angebracht, als Hinweis auf diese besondere Nutzung.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Alle Verkehrsteilnehmer in einer Begegnungszone sind gleichberechtigt und müssen deshalb stärker aufeinander Rücksicht nehmen, denn jeglicher Fahrzeugverkehr ist erlaubt. So ist beispielsweise auch das Rollschuh- oder Scooterfahren oder auch das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad erlaubt. Weil die Begegnungszone aber zum fließenden Verkehr zählt, gelten die allgemeinen Vorrangregeln. Aufgrund der neuen Verkehrssituation wird die Begegnungszone verstärkt durch die Ortspolizei überwacht. Autos selbst dürfen nur an gekennzeichneten Stellen parken. Zudem gibt es jetzt am Bahnhofsvorplatz eine sogenannte Kiss-&-Ride-Zone. Hier ist nur das Halten des Autos an gekennzeichneten Stellen für das Aussteigenlassen von Personen erlaubt.

Demnächst auch Carsharing

Auch für Wenigfahrer und Zweitautonutzer steht demnächst am Bahnhof ein Caruso-Carsharing-Auto samt Ladestation zur Nutzung bereit. „Wenn sich alle an die Regeln halten und auch die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten wird, dann trägt die Begegnungszone wesentlich zur Verkehrsberuhigung bei. Und das wirkt sich letztendlich auf die Lebensqualität aller aus – auch auf die der Anrainer. Wir werden deshalb in Zukunft verstärkt Begegnungszonen zum Wohle von Rankweil realisieren“, betont Bürgermeisterin Katharina Wöß-Krall abschließend.

Halte- und Parkverbot bei Gewerbepark

Nicht nur im Bereich des Bahnhofs gibt es eine neue Verkehrsregelung, sondern auch beim Gewerbepark in Rankweil. Damit künftig Linienbusse beim Ausfahren im Bereich der Wendeschleife beim Parkplatz beim Gewerbepark nicht mehr durch falsch abgestellte Fahrzeuge blockiert werden, wurde ab sofort eine Halte- und Parkverbotslinie angebracht.

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Behinderungen aufgrund widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge und der Linienbus musste in diesem Fall oft rückwärts im Kurvenbereich in die L 51 einfahren. „Durch das Rückwärtsfahren mit den Linienbussen kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen und erheblichen Verzögerungen bei Anschlussverbindungen, weshalb die gegenständliche Verkehrsbeschränkung verordnet wurde“, informiert der Leiter der Rankweiler Ortspolizei Jürgen Schnetzer.