Ärztekammer beobachtet Damülser Dorfarzt

Berufsrechtliche Vertrauenswürdigkeit könnte bald wieder auf dem Prüfstand stehen.
Wien, Damüls So einfach scheint der Damülser Dorfarzt seine aus der Schweiz mitgebrachten Verurteilungen wegen gewerbsmäßigem Betrug und Dokumentenfälschung auch in Österreich nicht ad acta legen zu können. Bei der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) steht der gebürtige Deutsche offenbar unter Beobachtung. „Wir haben ein Auge darauf“, bestätigte Jutta Adlbrecht von der Abteilung für Allgemeine Rechtsangelegenheiten auf VN-Anfrage. Sie sprach außerdem von einer gewissen Verpflichtung, da hinzuschauen.
Vertrauenswürdigkeit
Wie berichtet, wurde dem Arzt vom Ehrenrat der ÖÄK zwar die Vertrauenswürdigkeit bescheinigt, die ihm den Weg in die Ärzteliste ebnete. Sollte das für Ende August anberaumte zweite Verfahren gegen den 45-jährigen Mediziner negativ ausgehen, könnte die berufsrechtliche Vertrauenswürdigkeit jedoch neuerlich auf dem Prüfstand stehen. „Wir müssen immer im Interesse der Patienten entscheiden“, begründet Adlbrecht. Immerhin fordert der Staatsanwalt zehn Monate bedingte Haft sowie einen fünfjährigen Landesverweis. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Arzt, der in einem Ort im Kanton Bern ordinierte, bekam von den dortigen Gesundheitsbehörden die Berufsausübungsbewilligung entzogen. Seine Praxis wurde daraufhin ebenfalls geschlossen. Auch offene Rechnungen hinterließ der Mediziner, als er nach Damüls zog, wo er wieder eine Praxis übernahm. In der Schweiz sorgte die Angelegenheit für viel mediales Aufsehen. Der Arzt selbst beteuerte im VN-Gespräch mit Nachdruck, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Gemeinde steht ebenfalls felsenfest hinter ihrem neuen Dorfarzt. Die Vorwürfe gegen den Mediziner seien bekannt gewesen.
Im Zweifel neue Prüfung
Die Österreichische Ärztekammer verweist in ihrem Bescheid darauf, das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit müsse nicht nur bei der Eintragung in die Ärzteliste gegeben sein, sondern habe auch während der gesamten ärztlichen Berufsausübung vorzuliegen. Sollten neue Umstände bekannt werden, die diese Vertrauenswürdigkeit in Zweifel ziehen, würde neuerlich ein Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Details zu einem solchen Verfahren wollte Jutta Adlbrecht nicht nennen, man beobachte aber auch die mediale Berichterstattung.