Vorarlberger wegen sexuellem Missbrauch in St. Gallen verurteilt

65-Jähriger soll sich im Abtwiler Säntispark an einem 15-jährigen Jungen vergriffen haben.
St. Gallen, Lustenau Laut Anklage hat sich der Vorfall bereits im vergangenen September im Säntispark Abtwil ereignet, zum Prozess gegen den nunmehr 66-jährigen Angeklagten aus Lustenau kam es am Montag am Kreisgericht St. Gallen. Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Minderjährigen.
Es war am 10. September 2018, als ein 15-jähriger Jugendlicher mit einem gleichaltrigen Freund seinen Geburtstag im Säntispark verbrachte. Sie begaben sich dazu in die Saunalandschaft, wo sie von dem Lustenauer angesprochen und in einen Whirlpool gelockt worden sein sollen. Dort habe der Mann dann im Wasser sexuelle Handlungen an dem 15-Jährigen vorgenommen. Konkret soll er ihn am Bein gepackt und mehrere Sekunden im Intimbereich massiert haben. Unter anderem.
Nachdem er dem Vorarlberger “Verpiss dich” entgegen geschrien habe, sei der Jugendliche aus dem Sprudelbecken gesprungen und habe den Vorfall seinem Kollegen erzählt.
Bedingte Freiheitsstrafe
Vor Gericht stritt der Lustenauer die Vorwürfe vehement ab, bezeichnete sich gar als Opfer von Verleumdungen und äußerte sich mit einem Wirrwarr von Aussagen. Das Kreisgericht kam jedoch zu der Auffassung, dass die Angaben des Opfers glaubwürdig sind und sprach den Rentner im Sinne der Anklage schuldig. Es verurteilte den Vorarlberger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 40 Franken. Der Lustenauer muss außerdem eine Entschädigung von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von über 7000 Franken bezahlen und wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Im Säntispark hat er außerdem Besuchsverbot.