Erster Coronavirus-Fall in Liechtenstein

Vorarlberg / 03.03.2020 • 17:05 Uhr
Erster Coronavirus-Fall in Liechtenstein
Vaduz hat nun einen Coronafall. REUTERS

Ein im Landesspital isolierter Verdachtsfall wurde positiv auf das Coronavirus getestet.

Zum ersten Mal wurde eine Person aus Liechtenstein positiv auf den Coronavirus getestet. Dies gibt Generalsekretär Manuel Frick des Ministeriums für Gesellschaft per Aussendung bekannt. Man warte nun auf die Bestätigung durch ein zweites Labor und ermittle derzweil die Kontaktpersonen des Patienten der letzten Tage.

Patient im Landesspital isoliert

Die erkrankte Person habe im Ausland Kontakt mit einer infizierten Person gehabt und kam daher als Verdachtsfall ins Landesspital. Nach dem ersten positiven Laborbefund erfolgt ein zweiter Test durch ein weiteres Labor. Dieser zweite Test dürfte erst in zirka vier Tagen vorliegen. Die erkrankte Person sei im Landesspital isoliert. Es handelt sich um einen jungen Mann mit einem sehr milden Verlauf der Erkrankung. Er sei in Liechtenstein wohnhaft, lässt Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini auf VN-Anfrage erklären.

Bisher 14 Verdachtsfälle in Liechtenstein

Im Landesspital wurden bisher 14 Verdachtsfälle untersucht. Für neun Personen liegt ein negativer labormedizinischer Befund vor und konnten entlassen werden. Bei vier weiteren Personen steht der Befund noch aus. Diese Personen bleiben wie die am Virus erkrankte Person im Landesspital isoliert.

Erster Coronavirus-Fall in Liechtenstein
Der Krisenstab des Fürstentums im Labor, von links nach rechts: Matthias Paprotny (Landesspital), Martin Risch und Nadia Wohlwend (Labor Risch), Regierungsrat Mauro Pedrazzini, Peter Gstöhl (Amt für Gesundheit), Stefan Rüdisser (Ärztekammer) sowie Manuel Frick (Ministerium für Gesellschaft)

Das Ministerium fordert Verdachtsfälle und deren Kontaktpersonen dazu auf, zuhause zu bleiben. Personen, die in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet waren und nun Beschwerden entwickeln, sollen sich unter +423 235 45 32 beim Landesspital melden.

Veranstaltungen verboten

Am 28.2. übernahm das Fürstentum die eidgenössische Maßnahme, alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmern zu verbieten. Bei Großveranstaltungen mit weniger Teilnehmern wurde eine Risikoabwägung vorgeschrieben. Auch strikte Hygienevorgaben wurden erlassen. Unabhängig von der aktuellen Situation dürfen Personen mit Erkältungssymptomen weder Lebensmittel ausgeben noch an der Kasse stehen. Die Maßnahmen gelten bis mindestens 15. März.

Verdachtsfall und Kontaktperson

Verdachtsfall, wenn

– Aufenthalt in betroffenem Gebiet oder

– enger Kontakt zu einem laborbestätigten Fall UND

– Symptome einer Atemwegserkrankung (Husten, Atemnot)

– Fieber von mindestens 38°C

Kontaktperson

– Kontakt mit Verdachtsfall mit Abstand von unter zwei Metern und

– über eine Dauer von mehr als 15 Minuten.