Bezirksgericht: Müllmann gegen Paketzusteller

Drängelnder Zusteller verurteilt, Müllmann von allen Vorwürfen freigesprochen.
Feldkirch Niemand wartet gerne hinter einem Müllauto, doch manchmal geht es eben nicht anders. Die Entsorgungsfirmen verrichten ihren Dienst. Wenn die Straße zu schmal ist und daneben noch Autos parken, müssen sich nachfolgende Autofahrer gedulden, es geht nicht anders. Einem Paketdienst war ein solcher Müllwagen in Götzis im Juni vergangenen Jahres offenbar ein besonderes Ärgernis. Der Fahrer hupte, schimpfte, fluchte. Doch der Müllwagen versperrte ihm den Weg und die Müllmänner waren ihrerseits durch die ständige Huperei genervt. Der 52-jährige Müllmann rief dem Ungeduldigen zu: „Hör auf mit der blöden Huperei, deshalb geht es auch nicht schneller“. „Geh weg, ich kann Dich auch überfahren!“, brüllte der Zusteller. „Dann mach das doch“, so der Kontrahent zurück.
Einfach losgefahren
Jedenfalls fuhr der Zusteller, der übrigens in dem Verfahren am Bezirksgericht Feldkirch als Zweitangeklagter geführt wird, los. Die anderen Mitfahrer des Müllautos warnten den Kollegen noch vor dem herannahenden Kleinbus. Der Dornbirner sprang zur Seite, hielt seine Arme schützend vor sich und erwischte dabei den Außenspiegel des Zustellers. Der Spiegel klappte nach innen und wurde dadurch beschädigt. Nun erst recht in Rage, verlangte der Ungeduldige, dass der Müllmann den Spiegel bezahlen müsse. „Du bist wohl nicht ganz dicht, erst fährst Du mich fast über den Haufen, dann soll ich auch noch Deinen Spiegel bezahlen“, so der Müllmann. „Dass mein Mandant für diesen Spiegel auch noch angeklagt wurde, weil er eine Sachbeschädigung begangen habe, finde ich eine Ungeheuerlichkeit. Hier hat die Staatsanwaltschaft eindeutig über das Ziel hinausgeschossen“, so Verteidiger Alexander Juen.
Aufgeheizte Stimmung
Nach der Sache mit dem Spiegel ging die Geschichte noch weiter. Der Müllmann holte sein Handy, um das Kennzeichen des Kleinbusses zu fotografieren. Da rannte der Fahrer mit gestrecktem Bein auf ihn zu und versetzte ihm in Kung-Fu-Manier einen Tritt in den Bauch. Wieder konnten die Kollegen den Müllmann warnen und dank seiner guten „Polsterung“ in der Bauchgegend bekam der Attackierte nicht viel ab. „Ein bisschen Bauchweh. Geld will ich keines“, gibt er sich vor Gericht locker. Dass er den anderen geschlagen habe, stimme nicht und Richter Daniel Simma glaubt dem Mann. Er wird von der Körperverletzung und Sachbeschädigung freigesprochen. Sein Kontrahent, der es nicht für nötig befand, vor Gericht zu erscheinen, muss 300 Euro wegen versuchter Körperverletzung zahlen, 300 Euro gab es zudem auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Zusteller wurde übrigens am Tag des Vorfalls gekündigt.