Unzufrieden mit Kindersitz: Klage erfolgreich

Vorarlberg / 09.03.2020 • 18:00 Uhr
Unzufrieden mit Kindersitz: Klage erfolgreich
Sicherheitsbügel statt Gurt am Kindersitz: Das passte einem Online-Käufer nicht ins Konzept. DPA

Online gekaufte Waren dürfen laut Urteil des Bezirksgerichts Bregenz ausprobiert werden.

Bregenz Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte für einen Konsumenten das Versandhaus Walz GmbH (Babywalz) auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Kindersitzes geklagt. Der Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem kurzen Testen den Rücktritt vom Kauf erklärt. Er hatte nämlich festgestellt, dass das Kind in Fahrtrichtung nicht mittels eines Gurtes, sondern nur mit einem Sicherheitsbügel, der die Bewegungsfreiheit des Kindes stärk einschränkte, im Kindersitz gesichert werden konnte.

Etikett entfernt

Der Verkäufer weigerte sich aber, den Kaufpreis zurückzuerstatten, weil der Kunde ein Etikett vom Kindersitz entfernt hatte und der Sitz leichte Kratzspuren aufwies. Das Bezirksgericht Bregenz gab jetzt der Klage des VKI statt: Ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen ist angemessen und löst keine Ersatzpflicht des Verbrauchers aus. Das Urteil ist rechtskräftig.