Offene Fragen zur Entlohnung während der Quarantäne

Auch in der unverschuldeten Quarantäne muss der Lohn gezahlt werden. Wie lang, muss aber noch geklärt werden.
Wer zahlt den Lohn, wenn man selbst oder das eigene Kind in Quarantäne muss? Das Sozialministerium versichert, dass Angestellte Anspruch auf Lohn haben, wenn sie aufgrund wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne Verschulden während einer kurzen Zeit verhindert sind. Für die Dauer einer Quarantäne haben Dienstnehmer ebenfalls Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs. Der Arbeitgeber kann diese Lohnzahlungen und den Dienstgeberanteil der Sozialversicherung für den Zeitraum der Quarantäne über die Bezirkshauptmannschaft vom Bund zurückfordern. Aus Sicht der Arbeiterkammer (AK) gilt dies auch für die Betreuungspflicht, wenn das eigene Kind unter Quarantäne steht.
Eine kurze Zeit bedeute aber aus Sicht der Sozialpartner bisher eine Woche, die Quarantäne ist aber auf zwei Wochen angelegt. Schulschließungen könnten sogar noch länger andauern. Und eine Betreuung durch die Großeltern sei nicht vertretbar, da diese durch den Virus besonders gefährdet sind, ist die AK überzeugt. Am Mittwochnachmittag soll ein Gipfel der Sozialpartner im Kanzleramt sich dieser Frage widmen und Lösungen finden.