Verunsicherung im Montafon nach Bescheidaufhebung

Die Ablöse des Epidemiegesetzes durch das COVID-Gesetz bringt für den Tourismus vor allem finanzielle Unsicherheit.
Montafon Per Aushang informierte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, dass die Verordnung betreffend der Schließung der Hotellerie und Seilbahnen nach dem Epidemiegesetz aufgehoben ist. Öffnen dürfe diese dennoch nicht, da die Schließung vor zwei Wochen durch das eigene COVID-19-Gesetz neu geregelt wurde und daher die Verordnung obsolet machte. Dies sorgte nicht nur kurzzeitig für Verwirrung im Montafon, sondern hat auch andere Auswirkungen: Das Epidemiegesetz garantiert die Erstattung aller Umsatzeinbußen aufgrund der Verordnung. Das COVID-Gesetz jedoch nicht, hierfür gibt es die finanziell limitierten Härtefonds.
Abwartende Haltung
Montafons Tourismuschef Manuel Bitschnau spricht gegenüber den VN von einer abwartenden Haltung, die im Tal diesbezüglich vorherrsche. Man warte nun seit zwei Wochen auf eine Lösung, dass diese aber Zeit brauche, sei angesichts der Umstände durchaus legitim. Der Härtefonds sei keine touristische Sache, versucht Bitschnau zu beschwichtigen. „Unsere Wünsche und Sorgen sind an der richtigen Stelle deponiert. Jetzt gilt es abzuwarten und dann zu schauen, was uns die Gegenseite auf den Tisch legt“, so Bitschnau.
Weniger optimistisch klingt Vorarlbergs Sprecherin der Hotellerievereinigung (ÖHV), Heike Ladurner. „Die große Frage wird sein, ob ein Epidemiegesetz im Nachhinein von einem anderen Gesetz ausgehebelt werden kann. Das ist wohl nur juristisch zu klären“, sagt die Schrunserin. Die Unsicherheit in der Branche sei von Beginn an spürbar gewesen. „Durch die Gesetzesänderung wurde diese nur verstärkt. Wir kämpfen in alle Richtungen, dass wir nach dem Epidemiegesetz geschlossen wurden“, so Ladurner, die davon spricht, dass viele Hotelbetriebe mit Existenzängsten zu kämpfen haben. Mit einer schnellen Lösung rechnet die Touristikerin nicht. „Das wird uns die nächsten Monate noch beschäftigen.“
Wichtig ist es Bitschnau und Ladurner auch, darauf zu schauen, wie es mit den Privatvermietern weitergeht. „Sie wurden bisher in keiner Lösung vorgesehen, sind aber nicht zuletzt aufgrund der Grenzschließungen ebenfalls betroffen und haben auch einen kompletten Ausfall zu verkraften“, sind sich die beiden einig.
Kein Unterschied für Seilbahnen
Für die Seilbahnbetreiber stellt das neue Gesetz zumindest keine Verschlechterung dar. Denn Seilbahnen als Verkehrsanstalten hätten auch nach dem Epidemiegesetz keine Entschädigungen erwarten dürfen. Nun hofft man, dass man bei den Härtefonds zumindest berücksichtigt wird, bestätigt Seilbahnensprecher Hannes Jochum. “Uns wurde am stärksten durch die Kurzarbeitregelung geholfen”, diese sei als erste Maßnahme am wichtigsten gewesen und erlaube den Seilbahnen hoffentlich im Sommer, schnell wieder in den Normbetrieb wechseln zu können.
Maximal vier Milliarden für Ausfallleistungen vorgesehen
Der gesetzlich geschaffene Krisenbewältigungsfonds ist auf maximal vier Millarden Euro dotiert und soll die schlimmsten Auswirkungen abfedern. Der Dornbirner Rechtsanwalt Gernot Klocker hat sich in den vergangenen Tagen verstärkt mit den neuen Gesetzen auseinandergesetzt. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Unternehmer alles ersetzt bekommt”, betont der Jurist. Hier stoße der Staat nicht zuletzt an finanzielle Grenzen. Zwar gebe es Förderungen wie für die Kurzarbeit, diese decken jedoch nicht die vollständigen Kosten ab. Bei den Steuern seien es auch nur Aufschiebungen, keine Steuererlassungen. Umsatzeinbrüche seien zudem kaum nachweisbar und würden daher wohl kaum ersetzt werden. Dies treffe nicht zuletzt nur sekundär betroffene Unternehmen, die nicht unter den Maßnahmen direkt, sondern indirekt unter deren Folgen leiden.
Tiroler Anwalt klagt
Der Tiroler Rechtsanwalt Christian Schöffthaler hat laut Tiroler Medienberichten am Dienstag eine Anfechtung des Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Unter anderem verstoße das Gesetz seiner Ansicht nach gegen die Gewaltenteilung und verletzt das Legalitätsprinzip. Schöffthaler vertritt ebenfalls Touristiker, die aufgrund der Aufhebung der Bescheide nun um ihre Entschädigungen fürchten. VN-RAU, VN-JS