So ist das Markttreiben weiterhin erlaubt

Vorarlberg / 06.04.2020 • 12:00 Uhr
So ist das Markttreiben weiterhin erlaubt
Grünes Licht für Bauern- und Wochenmärkte. Ohne Regeln geht es laut Landwirtschafts- und Innenministerium allerdings nicht. AFP

Ministerien präsentieren zehn Verhaltensregeln.

Schwarzach Der Vorarlberger Gemeindeverband appellierte Mitte März an alle Gemeinden, die Wochenmärkte vorerst abzusagen. Auch das reduzierte Angebot löse das Problem der Hygiene nicht, sagte Vizepräsidentin Andrea Kaufmann. Am Sonntag präsentierten das Landwirtschafts- und das Innenministerium zehn Verhaltensregeln, damit Bauern- und Wochenmärkte weiterhin offen bleiben können.

“36.000 landwirtschaftliche Betriebe beziehen einen Teil ihres Einkommens aus der Direktvermarktung. Sie sind regionale Nahversorger für viele Menschen. Mit diesen Verhaltensregeln schaffen wir größtmögliche Sicherheit für Kunden, aber auch Betreiber”, erläuterte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Polizei müsse einschreiten, wenn es zu Verstößen gegen die Maßnahmen der Bundesregierung komme, ergänzte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). “Gerade wenn es um die Einhaltung des Mindestabstands und unerlaubte Gruppierungen von mehreren Personen geht, kommt es immer wieder zu Anzeigen. Um das zu vermeiden und Märkte weiterhin abhalten zu können, sind die Verhaltensregeln eine wichtige Maßnahme.“

Verhaltensregeln

1. Halten Sie einen Mindestabstand von einem Meter ein.

2. Bilden Sie Warteschlangen an Ständen, an denen besonders viel los ist.

3. Standbetreiber und Kunden werden angehalten, einen Nasen- und Mundschutz und Einweghandschuhe zu tragen. Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln wird empfohlen.

4. Die Veranstalter werden ersucht, die Abstände zwischen den Ständen, sofern das möglich ist, zu erhöhen.

5. Die Standbetreiber können weitere Vorkehrungen zur Reduktion des Infektionsrisikos treffen.

6. Vor Ort sollen keine Speisen und Getränke zur direkten Konsumation ausgegeben werden.

7. Die Verweildauer am Markt soll so kurz wie möglich gehalten werden.

8. Einkaufen oder anbieten dürfen nur Personen, die gesund sind.

9. Personen, die zur Risikogruppe zählen, sollen ihre Einkäufe nach Möglichkeit vorbestellen oder von anderen erledigen lassen.

10. Die Betreiber werden ersucht, regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.