Covid-19-Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen

Vorarlberg / 15.04.2020 • 07:00 Uhr
Covid-19-Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen

Polizei hat bei leichten Corona-Verstößen nun die Wahl zwischen Anzeige und Organmandat.

Schwarzach Auch wenn die Polizei seit dem 16. März bis zum vergangenen Dienstag in Vorarlberg 1533 Strafanzeigen wegen Verstößen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet hat, so haben die Behörden die Zügel nun wesentlich gelockert. Seit Dienstag werden leichtere Verstöße wie etwa das Nichteinhalten des gegenseitigen Mindestabstands von einem Meter nicht mehr unbedingt mit einer Anzeige und drohenden 500 Euro Geldstrafe geahndet, sondern können von den Beamten auch mit einem Organdmandat von 50 Euro Buße abgetan werden (siehe Grafik). Der Vorarlberger Polizeisprecher Horst Spitzhofer geht darin mit Detlev Poley vom Einsatzstab des Innenministeriums konform, dass weit mehr als 90 Prozent der bisher angezeigen Personen in die Kategorie „leichte Corona-Sünden“ fallen.

Covid-19-Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen

Neun Organmandate

Neu ist allerdings, dass seit vergangenem Samstag 25 Euro einkassiert werden, lässt man sich etwa im Supermarkt oder in Öffis ohne Maske erwischen. Seit Samstag sind diesbezüglich in Vorarlberg neun Verstöße mit Organmandaten geahndet worden.

Die kontrollierenden Polizeibeamten haben also die Wahl. Im Grunde war das schon seit Beginn des Inkrafttretens des Corona-Maßnahmengesetzes Mitte März so – zumindest was die Entscheidung zwischen erstmaliger Abmahnung oder Anzeigeerstattung betraf. Polizeisprecher Spitzhofer möchte dabei Folgendes betonen: „Die Polizei hält sich mit Anzeigen grundsätzlich eher zurück und versucht es zunächst mit einer Abmahnung. Aber es kommt natürlich auf das Verhalten der betroffenen Personen an. Leider gibt es immer Unverbesserliche, denen dann eine Anzeige winkt.“

Etwa einem Vorarlberger Autofahrer, der im Unterland unlängst mit mehreren Personen im Fahrzeug erwischt wurde, flatterte ein Strafbescheid in der Höhe von 3600 Euro in den Briefkasten. Allerdings nur, weil er sich nach einer ersten Abmahnung ein zweites Mal beim selben Verstoß erwischen ließ.

„Frustrierte Nachbarn“

Zweites Beispiel, den VN von einer Zeugin geschildert: Drei Freundinnen hielten beim Spaziergang den Mindestabstand nicht ein. Eine jede von ihnen wurde mit 500 Euro gebüßt. Allerdings macht sie ihrem Ärger darüber nicht gegenüber der Polizei Luft, denn der richtet sich gegen jemand völlig anderes: „Das größte Problem sind frustrierte Nachbarn, die bei der Polizei petzen.”