Risikogruppen werden automatisch festgestellt

Vorarlberg / 17.04.2020 • 08:30 Uhr
Risikogruppen werden automatisch festgestellt
Ärzte können bald per Attest feststellen, wer zu den Risikogruppen gehört. VN

Wer zur Risikogruppe gehört und von der Arbeit freigestellt wird, erhält bald einen Brief.

Hohenems, Wien In der Regierungsarbeit ist es derzeit üblich, dass etwas angekündigt wird, aber noch vieles unklar bleibt. Es können Tage vergehen, bis die Details feststehen. Am 30. März verkündete die Bundesregierung: Arbeitnehmer, die unter die Covid19-Risikogruppen fallen, müssen zu Hause arbeiten oder freigestellt werden. Über zwei Wochen später steht noch immer nicht fest, wer unter die Risikogruppe fällt. Nun scheint eine Lösung gefunden worden zu sein, berichtet Burkhard Walla von der Vorarlberger Ärztekammer den VN. Er sitzt in einem Fachgremium des Gesundheitsministeriums, die diese Kriterien ausarbeitete.

Enge Definition

Bei den Details möchte er noch vorsichtig sein. Schließlich müssen die Kriterien zunächst von den Sozialpartnern abgesegnet werden. Fest steht: Sie sind relativ eng gefasst. Laut Salzburger Nachrichten soll es sich bei den Risikogruppen in erster Linie um Krebspatienten mit Chemotherapien und Personen, die unter Immunsuppression leiden, handeln. Den VN wird aus Verhandlerkreisen berichtet: Eine Krebserkrankung gilt auch nur dann, wenn die Therapie in den vergangenen sechs Monaten stattgefunden hat. Bluthochdruck alleine sei zu wenig. Gesundheitsminister Rudolf Anschober bestätigt am Donnerstag: “Wir sind noch im Arbeitsprozess, haben ihn aber zur Gänze abgeschlossen.” Nun müsse man noch Fragen klären, wie: “Wie kommen wir zu den Personen? Wie sieht die Checkliste für die Ärzte aus?”

Wer zur Risikogruppe gehört, wird laut VN-Informationen aus der Medikamentendatenbank der Sozialversicherung ermittelt. Die Personen werden direkt angeschrieben, laut SN sind es bis zu 100.000 Betroffene. Sie müssen sich dann bei ihrem Arzt melden, der ein Risikoattest ausstellt.

Walla hofft, dass die niedergelassenen Ärzte Anfang nächster Woche Bescheid bekommen. Ab diesem Zeitpunkt können sie Atteste ausstellen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Klarheit bringen. “Dann können sie versuchen, die Arbeitsbedingungen zu ändern, oder man wird von der Arbeit freigestellt”, fährt Walla fort. In diesem Fall übernimmt der Steuerzahler das Gehalt.

Auch Ärztinnen und Pfleger

Das gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sogenannten kritischen Infrastruktur, also zum Beispiel für Krankenhauspersonal und Pflegekräfte. Sie waren zunächst ausgenommen.

Die SN berichten zudem, dass angeblich auch daran gedacht ist, eine Altersuntergrenze einzuziehen, die bei Mitte 40 liegen soll. Das dürfte rechtlich aber sehr problematisch werden.

Text: Birgit Entner-Gerhold, Michael Prock