Schüsse in Nenzing: Rechtsanwalt widerspricht Polizei

Glaubt man dem Rechtsanwalt, waren die Signalschüsse alles andere als gerechtfertigt.
Nenzing Laut der Landespolizeidirektion traf eine Patrouille der Polizei am 20. März nahe der Ruine Ramschwag auf eine Menschenansammlung, trotz geltendem Versammlungsverbot. Diese floh vor der Polizei, welche die Verfolgung aufnahm. In deren Verlauf griff ein Polizist aufgrund leerer Funk-Akkus zur Dienstwaffe und feuerte in die Luft, um auf seine Position aufmerksam zu machen, die VN berichteten.
Für drei Passanten, die ebenfalls nahe der Ruine während ihres Spazierganges eine Pause einlegten, kamen die Schüsse unvermittelt. Kurz darauf traten die Beamten aus dem Wald, kontrollierten und verwarnten die Passanten. Diese seien durch die Schüsse völlig verängstigt gewesen, berichtet deren Anwalt Patrick Beichl.
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Für ihn handelt es sich dabei um eine rechtswidrige Ausübung der polizeilichen Zwangsgewalt. Denn sein Eindruck ist, dass die Polizisten direkt vor der Kontrolle seiner Mandanten rein zu deren Einschüchterung in die Luft schossen, um diese direkt daraufhin zu kontrollieren. Die Schilderung der Polizei in den Medien entspreche nicht der Wahrheit.”Niemand ist geflüchtet und niemand wurde verfolgt”, ist Beichl sicher.
Eine entsprechende Maßnahmenbeschwerde sei bereits auf dem Weg zum Landesverwaltungsgericht Vorarlbergs. Dieses wird entscheiden müssen, inwiefern die Signalschüsse gerechtfertigt waren und mit der Kontrolle der Spaziergänger in Verbindung stand.