Baden in freien Seezugängen und Baggerseen erlaubt

Was für freie Seezugänge und Baggerseen in Zeiten von Corona gilt.
Bregenz Mit den höheren Temperaturen steigt das Verlangen nach Badespaß und Abkühlung im Wasser. Wann die Freibäder aufsperren dürfen, ist derzeit noch unklar. Sicher ist: Eine Öffnung mit Anfang Mai ist nicht vorstellbar. Denn das Betreten oder die Benutzung von Freizeit- und Sportbetrieben, worunter auch die Freibäder fallen, ist derzeit noch untersagt. „Ob die vom Bund angekündigten Erleichterungen auch diese umfasst, können wir derzeit noch nicht sagen“, heißt es auf VN-Anfrage vom Land.
Einen Trost gibt es für Sonnenliebhaber und Wasserbegeisterte trotzdem: Denn Baggerlöcher und Seen zählen nicht zu den Freizeit- und Sportbetrieben. Für diese gelten daher die allgemeinen Regeln zur Ausgangsbeschränkung. Das heißt: Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können, spricht nichts gegen das Badevergnügen in der Natur – sofern kein Betretungsverbot etwa für Seezugänge besteht, heißt es auf der Website des Sportministeriums. Bei Freibädern sei die Einhaltung der Abstandsregel bei Zu- und Ausgängen, zu Badeschluss und unter Kindern schwer einhaltbar. Es werde daran gearbeitet, dies bei Freibädern zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.
„Die Einhaltung der Abstandsregeln bei den Gewässern wird mit normalen polizeilichen Streifen kontrolliert werden“, erklärt Polizeisprecher Rainer Fitz. Unterstützt werden sie dabei von lokalen Sicherheitswachen. „Wir führen bereits Kontrollen durch, etwa am Alten Rhein in Lustenau. Die Leute verhalten sich sehr verantwortungsvoll“, berichtet Fitz. Schutzmasken müssen übrigens beim Baden in Seen und Baggerlöchern keine getragen werden, heißt es vonseiten des Landes.