Strafverfahren wegen Coronaverstoß eingestellt

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sieht von Bestrafung eines Jugendlichen aus Götzis ab.
Schwarzach Seit ruchbar geworden ist, dass bei Beschwerden gegen Anzeigen wegen angeblicher Covid19-Verstöße gute Chancen für eine Einstellung des Strafverfahrens bestehen, vertritt der Bregenzer Rechtsanwalt Helgar Schneider 38 Mandanten. Der jüngste ist 15 Jahre alt, der älteste 33. „Meine Vermutung, dass die Polizisten praktisch nur junge Menschen angezeigt haben, hat sich somit bestätigt“ sagte Schneider den VN.
Bei einem seiner Mandanten handelt es sich um einen Jugendlichen aus Götzis, der bei einem Treffen mit vier Freunden auf einer Baustelle angeblich den Mindestabstand nicht eingehalten hatte. Die Polizei „stellte“ die jungen Männer und zeigte sie an. Schneiders Mandant wurde wegen des Verstoßes gegen die Covid19-Verordnung zu 450 Euro verdonnert. Doch mittlerweile ist die Sache vom Tisch. Der Bregenzer Anwalt ist mit seinem Einspruch erfolgreich eingeschritten, das Verfahren wurde eingestellt. Schneider: „Die Verfahrenseinstellung wird nicht begründet. Ich gehe davon aus, dass Grund für die Einstellung im Umstand liegt, dass die „Täter“ auf einem privaten Grundstück waren und somit kein verbotenes Betreten an einem „öffentlichen Ort“ gegeben war.“

Auf dem Prüfstand beim Verfassungsgerichtshof
Doch ist die Covid19-Verordnung und somit ihre Rechtswirksamkeit überhaupt verfassungskonform? Mit Stand Mai liegen dem österreichischen Verfassungsgerichtshof 68 Covid19-Fälle vor. Davon sind 64 sogenannte Individualanträge auf Gesetzes- oder Verordnungsprüfung, drei Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen den Bund sowie eine Beschwerde Inhalt.
War es etwa in Ordnung, Unternehmer unterschiedlich zu behandeln oder Entschädigungen zu verwehren? Durfte man Bürger wegen des Virus derart in der Freiheit beschränken? Es sind Fragen wie diese, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner am Montag gestarteten Session klären soll. Mit Spannung wird die Frage verfolgt, ob die Richter die Coronaregeln zum Anlass nehmen, um bei den Voraussetzungen für eine Beschwerde auf einen liberaleren Kurs umzuschwenken. Denn nur dann darf man in naher Zukunft überhaupt mit einer inhaltlichen Entscheidung zu Corona rechnen.
Abwarten bei den BH
Dazu Rechtsanwalt Schneider zu den VN: “Nach meinen Erfahrungen werden die Verfahren bei den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften derzeit nicht mit besonderer Eile bearbeitet. Wohl auch, weil man abwarten will, was der Verfassungsgerichtshof zur Corona-Verordnung sagt. Sollte diese Verordnung als gesetzes- oder verfassungswidrig eingestuft werden, müssen sämtliche anhängigen Verfahren umgehend eingestellt werden.”

Mit 2181 Anzeigen (Stand 3. Juni 2020) liegt Vorarlberg übrigens an der dritten Stelle auf der „Hitliste“ der polizeilichen Strafanzeigen nach der Covid19-Verordnung in Österreich (siehe Grafik).