Handy frei für Mordopfer-Angehörige

Rechtskräftiges Urteil: Apple muss Smartphone-Daten des ermordeten BH-Beamten rausrücken.
Dornbirn Der Weltkonzern Apple muss sich dem kleinen Bezirksgericht Dornbirn beugen. Ein dort gerade gefällter rechtskräftiger Richterspruch bedeutet: Die Angehörigen des im Vorjahr ermordeten BH-Beamten dürfen auf die Handydaten des Verstorbenen zugreifen. Apple hatte sich bis zuletzt geweigert, den Zugang zu Benutzerkonto und zu i-cloud zu gewähren.
„Ich habe das Versäumnisurteil des Bezirksgerichts Dornbirn zugestellt bekommen. In Irland habe ich Zuständige von Apple erreicht. Es wurde mir die Freischaltung über die Rücksetzung des Passwortes zugesagt“, freut sich Anwalt Stefan Denifl, der die Klage gegen den Digital-Riesen für seine Mandanten eingebracht hatte.
” Apple sagte mir die Freischaltung über Rücksetzung des Passwortes zu.”
Stefan Denifl, Anwalt
Apple blieb lange hart
Wie die VN berichteten, war Denifl Ende letzten Jahres gegen Apple juristisch zu Felde gezogen. Für die Angehörigen des Ermordeten war es unerträglich, keinen Zugang zu den Daten mit den zahlreichen Erinnerungen an ihren geliebten Verwandten zu haben. Ansuchen an Apple, die Daten freizugeben, waren mehrfach gescheitert. Schließlich sahen sich die Angehörigen genötigt, juristisch gegen den Weltkonzern zu Felde zu ziehen. Das mussten sie beim zuständigen Bezirksgericht Dornbirn tun, da der Wohnsitz des Nutzers die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt.
Erleichterung
Die Entscheidung gegen Apple war europaweit nicht die erste dieser Art. Bereits der Bundesgerichtshof in Deutschland hat grundsätzlich entschieden, dass auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen. Begründung: Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher.
Aus Österreich ist allerdings auch ein Fall bekannt, bei dem Apple die Oberhand behielt. Es ging dabei um ein gepfändetes Smartphone, das eine Person bei einer Auktion des Oberlandesgerichts Innsbruck erworben hatte. Dieses war mit einer Aktivierungssperre versehen. Der Betroffene wandte sich an Apple und reichte Klage ein. Er scheiterte, weil er an der Software des Betriebssystems kein Eigentum erworben hatte.
Im gegenständlichen Fall herrscht nach dem rechtskräftigen Urteil Erleichterung. „Die Angehörigen sind froh, nun über diese persönlichen Dinge verfügen zu können“, kommentiert Anwalt Denifl das Urteil.
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