Ex-Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Vorarlberg / 24.06.2020 • 17:00 Uhr
Ex-Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Der Angeklagte erbat nach seiner Verurteilung drei Tage Bedenkzeit. VN/GS

Datenschutz verletzt: Sechs Monate bedingte Haft und 4680 Euro Geldstrafe.

Feldkirch Als Polizeibeamter verrichtete der heute 58-jährige Vorarberger nicht nur Dienst in der Inspektion, sondern arbeitete nebenbei auch als Sicherheitskraft für eine Liechtensteiner Firma. Und mit ihm noch mehr Beamte der Vorarlberger Exekutive und auch Privatpersonen.

Da für diese lukrative Nebenbeschäftigung in der Liechtensteinischen Sicherheitsfirma für die Bewerber ein lupenreiner Leumund eine entscheidende Voraussetzung war, besorgte der nun angeklagte Polizist aus seinem Dienstcomputer über Jahre hinweg etliche Strafregisterauszüge für die Betroffenen, und zwar illegal, wie die Anklagebehörde am Landesgericht Feldkirch feststellte.

Zunächst waren nicht alle Mitarbeiter des Betriebs im Fürstentum über die Machenschaften des Angeklagten informiert, geschweige denn hatten ihre Zustimmung für die Datenauszüge erteilt. Dieser Aspekt war der Hauptinhalt der Verhandlung der vergangenen zwei Tage (die VN berichteten). Die Anklage sah vor allem eine Verletzung des Datenschutzes, da die an die Firma vermittelten Strafregisterauszüge hochsensible Daten beinhalten hätten können.

Ex-Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Rechtsanwalt Bertram Grass: “Delikte meines Mandanten hatten kein großes kriminelles Potenzial.” VN/GS

„Spielwiese für Juristen“

Der Beschuldigte selbst hingegen blieb bis zum Schluss dabei: „Da waren keine hochsensiblen Daten dabei. Die Leute waren mir bekannt und ich wusste, dass sie keine Vorstrafen hatten. Ich wollte ihnen nur helfen, mir selbst hat es ja nichts gebracht.“ Sein Verteidiger Rechtsanwalt Bertram Grass betonte, dass die Delikte seines Mandanten „kein großes kriminelles Potenzial“ gehabt hätten und bezeichnete den Tatbestand des Amtsmissbrauchs ohnehin als eine „Spielwiese für Juristen“. Dennoch konnte er nicht verhindern, dass sein Mandant im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung (Probezeit drei Jahre) und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4680 Euro verurteilt wurde. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Verurteilte erbat Bedenkzeit.