Gericht: Süchtiger fälschte ärztlich verordnetes Rezept

Vorarlberg / 03.09.2020 • 17:00 Uhr
Gericht: Süchtiger fälschte ärztlich verordnetes Rezept
Der fünffach vorbestrafte Angeklagte wurde wegen des versuchten schweren Betruges verurteilt. VN/GS

Unterschrift des Arztes war echt, doch verschriebenes Medikament ein „Fake“.

Feldkirch Irgendwie hat es der Unterländer mit 31 Jahren schon zur bezahlten Frühpension geschafft. Ob die offensichtliche Medikamentenabhängigkeit des bereits fünffach Vorbestraften der Grund dafür ist, wird bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch allerdings nicht erörtert.

Versuchter schwerer Betrug

Hier geht es um den Vorwurf des versuchten schweren Betruges. Der Angeklagte wollte vom Arzt das Schlafmittel „Ivadal“ verschrieben bekommen, doch der Doktor lehnte ab. Stattdessen wurde ein leichteres Medikament verordnet. Sehr zum Missfallen des Patienten. Der 31-Jährige strich die ärztliche Verschreibung kurzerhand durch und kritzelte „Ivadal“ drüber. Echt war nunmehr nur noch die Unterschrift des Arztes. In der der Apotheke flog der gewagte Schwindel jedoch auf.

Reumütiges Geständnis

Der Beschuldigte gibt sich vor Richterin Claudia Hagen geständig und reumütig. „Mein Kopf ist süchtig nach dieser Tablette! Ich möchte behandelt werden.“ Immerhin stünde er bereits auf der Warteliste des Suchtgiftkrankenhauses Maria Ebene, sagt er.

„Und? Haben sie schon einen Termin?“ will die Richterin daraufhin wissen. „Weiß ich nicht, ich rufe jede Woche an“, kommt als lapidare Antwort. Sein Bewährungshelfer, ebenfalls bei der Verhandlung anwesend, wirft ein: „Ich behalte das im Auge.“

Der Beschuldigte wird im Sinne der Anklage verurteilt. 1920 Euro Geldstrafe in 480 Tagessätzen, so das Urteil gegen den Frühpensionisten. Eine noch offene Gefängnisstrafe von drei Monaten, in einer früheren Verurteilung bedingt ausgesprochen, wird noch einmal widerrufen. Ein letztes Mal. „Das nächste Mal setzt es Haft“, sagt die Richterin und entlässt den Mann.