Zech-Prozess wird wieder aufgerollt

Vorarlberg / 11.09.2020 • 19:30 Uhr
Zech-Prozess wird wieder aufgerollt
Die Klägerin mit ihrem Anwalt Andreas Ermacora beim Zivilverfahren am Landesgericht Feldkirch. ECKERT

Verfahren um künstliche Befruchtung geht weiter: Zweite Instanz will weitere Gutachten.

Feldkirch Im Jahr 2016 ließ sich eine Thurgauerin im Rahmen einer In-vitro-Fertilisationsbehandlung (IVF-Behandlung) in Bregenz behandeln. Das Schweizer Paar wünschte sich bereits seit Längerem ein Baby. Doch auch hier sollte sich dieser Wunsch nicht erfüllen. Im Gegenteil, es kam zum Streit zwischen der Zech-Klinik und dem Paar. Vier befruchtete Eizellen, so die Ansicht der Klägerin, wurden eingefroren. Nachdem zwei Versuche, ein Kind zu bekommen, fehlschlugen, habe sie einen weiteren Versuch gewünscht. Man habe ihr allerdings mitgeteilt, dass keine weiteren Eizellen mehr da seien. Die Frau vermutet, dass zum einen einer fremden Frau ihre Eizellen eingepflanzt wurden. Zum anderen, dass von ihr noch Eizellen vorhanden sein müssten. Deren Herausgabe begehrte sie vor Gericht. Ein langer Prozess am Landesgericht begann.

Enormer Aufwand

Die heute 44-Jährige begehrte 10.000 Euro Entschädigung für die psychischen Belastungen. Es gehe ihr schlecht, das Gefühl, dass allenfalls eine fremde Frau ihr Kind ausgetragen haben könnte, lasse sie nicht los, so die Schweizerin. Eine Reihe Mediziner, Biologen, Geschäftsführer und sonstige Angestellte wurden als Zeugen einvernommen, spezielles Augenmerk auch auf die EDV des Zentrums gerichtet. Zwei Mal wurde der zuständige IT-Experte befragt. Die klagende Partei hatte immer wieder in Zweifel gezogen, dass die Dokumentation der medizinischen Vorgänge tatsächlich so lückenlos und fehlerfrei abläuft, wie von der Klinik behauptet.

Recht in erster Instanz

Richterin Sieglinde Stolz hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen, das Fortpflanzungsinstitut atmete auf. „Die Vorwürfe erwiesen sich als falsch und haltlos“, war Maximilian Murtinger, Geschäftsführer der NEXTCLINIC IVF Zentren Prof. Zech-Bregenz GmbH erleichtert. Doch nun hat das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden, dass sich das Erstgericht nochmals hinter diese Causa klemmen muss, denn das Ersturteil wurde aufgehoben. „Weitere Gutachten aus dem IT-Bereich und zum Thema ‚künstliche Befruchtung‘ müssen eingeholt werden“, erklärt Medienberater Dieter Bitschnau. Somit folgen weitere Verhandlungen.