Gericht: Katjas Frauchen schlug ihren Peiniger bewusstlos

Betrunkener versetzte Yorkshire Terrier sehr zum Missfallen der Hundebesitzerin brutalen Tritt.
Feldkirch In einer dunklen Nacht im Innenhof einer Wohnanlage im Oberland: Die kleine Yorkshire Terrier-Hündin Katja läuft auf einen alkoholisieren 63-jährigen Mann zu. Der versetzt dem putzigen Vierbeiner einen heftigen Fußtritt. Katja wird drei Meter durch die Luft geschleudert. Anschließende Diagnose des Tierarztes: Hochgradige Schmerzen im hinteren Bereich, vorübergehende Gehunfähigkeit und eine starke Prellung.
Doch der 63-Jährige muss seinen brutalen Akt gleich vor Ort büßen. Denn die von Zorn beseelte 43-jährige Besitzerin der Hündin verpasst dem Betrunkenen einen Stoß. Der Mann fällt erst auf den Hinterkopf und dann in Bewusstlosigkeit. Gegen die Frau wird zwar ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, doch alsbald wieder eingestellt.
Der Hundepeiniger selbst muss sich allerdings wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Feldkirch rechtfertigen. Seine Verantwortung vor Richter Andreas Böhler fällt kurz und bündig aus: „Ich kann mich an den Vorfall nicht erinnern.“ Schließlich sei er im Anschluss ja auch bewusstlos gewesen.

„Reiner Schutzmechanismus“
Doch dem Richter und Staatsanwalt Manfred Bolter gelingt es, gewisse Erinnerungslücken beim Angeklagten zu schließen. Schlussendlich entsinnt sich der 63-Jährige und sagt: „Es war dunkel, der Hund rannte auf mich zu und ich reagierte aus reinem Schutzmechanismus.“ Ob denn dafür so ein heftiger Tritt nötig gewesen sei, will jetzt Richter Böhler von ihm wissen. „So ein kleiner Terrier ist ja schließlich kein Rottweiler oder Schäfer“, fügt er hinzu.
Darauf der Angeklagte: „Wie gesagt, es war damals dunkel. Im Übrigen habe ich dieser Frau immer gesagt, sie soll ihre Hunde an der Leine führen.“
Frauchen zog aus
Die als Zeugin geladene Besitzerin von Katja attestiert dem Beschuldigten eine grundsätzliche Antipathie gegenüber Hunden: „Es hat mit ihm schon mehrere solche Vorfälle gegeben. Er hat auch seine eigenen Hunde geschlagen. Ich bin jedenfalls deshalb aus dieser Wohnanlage ausgezogen.“
Der 63-Jährige entgeht einer Verurteilung, weil er sagt, dass es im leid tue und er der Hundebesitzerin die tierärztlichen Kosten in Höhe von 81,50 Euro ersetzen werde. „Sie soll mir halt die Rechnung stellen und ich werde sie bezahlen.“
300 Euro Buße
Der Oberländer erklärt sich auch bereit, im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs 300 Euro Buße an das Gericht zu bezahlen. So entgeht der Unbescholtene einer Verurteilung und Vorstrafe.