Gericht: Landwirt wegen Tierquälerei angeklagt

Vorarlberg / 13.10.2020 • 09:00 Uhr
Gericht: Landwirt wegen Tierquälerei angeklagt
Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. ECKERT

Schuld oder Unschuld eines Bauern noch nicht geklärt.

Feldkirch Der 47-jährige Angeklagte bewirtschaftete im Jahr 2019 eine Bregenzerwälder Alpe. Schafe, Ziegen, Rinder und Schweine befanden sich auf dem Hof. Ein Stier war ebenfalls unter den Tieren. „Ich war täglich oben, kümmerte mich um die Tiere, sie hatten genug Futter und Wasser, manchmal schlief ich oben“, erzählt der Mann vor Gericht. Ein Loch im Dach ließ einiges an Heu schlecht werden, deshalb ließ er sogar mit dem Helikopter Futter nach oben fliegen. Er habe das Rind am Tag vor seinem Tod noch gesehen, es hatte gefressen, getrunken und sei niemals auffallend lang gelegen, so die Aussage des wegen Tierquälerei angeklagten Landwirtes. „Ich konnte mir am nächsten Tag nicht erklären, warum der Stier tot im Stall lag. Da ich Metallteile im Futter fand und auch auf der Videokamera eine Person sah, dachte ich an eine Vergiftung“, sagt der 47-Jährige. 

Tierarzt kontert

Veterinär Oswald Kessler hält dem jedoch einiges entgegen: „Das Tier muss mindestens zwei bis drei Wochen gelegen sein, dass sich derartige Dekubitalstellen bilden.” Solche Stellen entstehen durch langes Liegen. Je nach Schwere des Tieres, Untergrund und anderen Faktoren sind solche Verletzungen unterschiedlich intensiv ausgeprägt. Diese wundgelegenen Stellen sollen in der Folge zu einer Blutvergiftung und schließlich zum Tod geführt haben. Zudem, so der Veterinär, habe die Muskulatur und auch sonst der Körper gezeigt, dass der Entwicklungszustand des Tieres äußerst schlecht war. Dies könnte allerdings auch genetisch oder krankheitsbedingt sein. Bei den offenen Druckstellen hingegen steht ganz klar Aussage gegen Aussage. 

Erschwerende Umstände

Schwierig ist der Fall deshalb, weil die Alpe derart unzugänglich ist, sodass das tote Tier nicht sofort untersucht werden konnte. Der Landwirt wurde angewiesen, es mit dem damals noch liegenden Schnee zu kühlen. Er zog den Stier also ins Freie und bedeckte ihn mit Schnee. Erst eineinhalb Monate später begutachtete Kessler den Kadaver. „Die Dekubitalstellen können nicht nach dem Tod entstanden sein, dafür muss ein Körper durchblutet sein“, erklärt der Tierarzt. Durch das lange Herumliegen nach dem Verenden oder durch das Hinausschleifen aus dem Stall können sie sich laut Veterinär also nicht gebildet haben. 

Weiterer Sachverständiger

Der Landwirt macht einen ehrlichen Eindruck und scheint bemüht, den Sachverhalt aufzuklären. Die anderen Tiere waren vorbildlich gehalten. Der Ball liegt nun bei einem weiteren Sachverständigen. Die Ausführungen von Veterinär und Angeklagten sind völlig widersprüchlich. Der Prozess wurde vertagt.