Rätsel nach angeblichem Autorennen

Raser nach Unfall mit zwei Verletzten auf der Rheintalautobahn noch immer unbekannt.
Rankweil Es sah aus wie ein Autorennen, berichteten Zeugen: Am vergangenen Montag kurz nach 20 Uhr krachte eine 19-Jährige mit ihrem Pkw auf der Rheintalautobahn A 14 auf Höhe Klaus nach einem Überholmanöver gegen die Leitschiene. Sie und ihre 21-jährige Beifahrerin wurden dabei verletzt (die VN berichteten).
Offenbar hatte sich die junge Frau ein Rennen mit einem unbekannten Autofahrer geliefert, der anschließend in Richtung Rankweil weiterraste. Nach ihm wird gesucht. Mit Stand Mittwoch gab die Polizei noch keine Erhebungsergebnisse bekannt.
Keine Rennszene im Land
Noch immer aber stellt sich die Frage, ob es sich dabei tatsächlich um ein sogenanntes illegales Autorennen gehandelt hatte. Rudolf Salzgeber, Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei, sagte am Mittwoch auf Anfrage der VN: „Wir hörten zwar schon von Zeugen von solchen Rennen. Ob sie aber auch wirklich stattgefunden haben, lässt sich nur schwer klären.“ Die Vorarlberger Verkehrspolizei selbst sei jedenfalls noch nie unmittelbar mit diesem Phänomen konfrontiert worden. Salzgeber: „In Vorarlberg ist keine Szene bekannt, die Rennen veranstaltet. Wenn überhaupt, dann sind es eher spontane Aktionen zwischen zwei Lenkern.“
Raser im Coronalockdown
Ein anderes Thema seien jedoch einzelne Fahrzeuglenker, die zu Beginn des Coronalockdowns kräftig aufs Gaspedal drückten. Der Grund: Weniger Verkehr auf den Straßen. Einige Unvernünftige verwechselten die Fahrbahn dann laut dem Verkehrsschef mit einer Rennstrecke. „Doch wir haben rasch mit Streifen und Radar darauf reagiert. Diese Unvernünftigen konnten mittlerweile eingebremst werden.“
Überwachungskameras keine Hilfe
Die Autobahn- und Schnellstraßen Finanzierungs-GmbH (Asfinag) hat zahlreiche Kameras auf den Brücken der Autobahn installiert. Doch die tragen im Falle eines Verdachts von Autorennen wie im jüngsten Fall nichts zur Aufklärung bei. Dieter Steinkellner, Regionallleiter Verkehrsmanagement der Asfinag, erklärt weshalb: „Diese Kameras sind hauptsächlich zur Verkehrsüberwachung da und speichern die Aufnahmen nicht.“
Anders die Verkehrsüberwachung in den Tunnels. Hier wird das Geschehen laut Steinkellner alle 500 Meter aufgezeichnet und für 72 Stunden gespeichert, dann aber automatisch gelöscht, und zwar gesetzlich aus Datenschutzgründen verpflichtend. Nummerntafeln sind allgemein nicht erkennbar. „Wenn Aufnahmen gewünscht sind, bedarf es eines richterlichen Auftrags“, erklärt Steinkellner. Etwa zur Abklärung eines Unfallherganges.