Höchstgericht entscheidet: Schranke in Alberschwende muss öffnen

Verfassungsgerichtshof kippt Fahrverbot auf der alten Landstraße nach Lingenau.
Alberschwende Das politische Vorarlberg blickt gebannt auf die Session des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Fällt eine Entscheidung zur Vignettenbefreiung? Wie entscheiden die Richter über die Volksabstimmung in Ludesch? Noch ist keine Entscheidung bekannt, allerdings hat der VfGH ein anderes Erkenntnis veröffentlicht, das den VN vorliegt: Ein Fahrverbot in Alberschwende wurde gekippt. Die alte Landstraße, die seit 1969 gesperrt ist, darf ab sofort wieder befahren werden. Und zwar nicht nur von den Anwohnern Elisabeth und Chris Alge sowie deren Mietern, sondern von allen. Der Grund: Es fehlen Unterlagen von damals.
Verboten seit 1969 und 1976
Es waren die Alges, die sich gegen das Fahrverbot gewehrt haben. Ihr Haus und ihr Unternehmen befinden sich am alten Bahnhof in Lingenau. Die Zufahrt war bisher nur über Lingenau möglich. Der schnellere Weg ins Tal führt über die alte Landstraße, die in Alberschwende in die Hauptstraße mündet. Als die Lingenauer Brücke eröffnet wurde, wurde die alte Straße gesperrt. Seit 1985 sorgen zwei Schranken dafür, dass niemand durchkommt. Nun müssen sie geöffnet werden.

Anlass der Beschwerde war eine Sperre der Zufahrtstraße zu den Alges, wodurch der Straßenabschnitt auf der Alberschwender Seite benutzt werden durfte. Als die Schranke schloss, wandte sich Elisabeth Alge an den Landesvolksanwalt. „Ich muss die Option für einen zweiten Weg haben, wenn meinen Kindern etwas geschieht und zum Beispiel ein Baumstamm den anderen Weg versperrt“, schildert sie den VN. Deshalb habe sie um einen Notschlüssel angesucht. „Den habe ich aber nicht bekommen.“ Außerdem spare sie Zeit und Kosten.

Die Gemeinde widerspricht: Die Alges hätten sich geweigert, den Schlüssel wieder herzugeben. Nach der Errichtung der Lingenauer Brücke im Jahr 1969 hätte es keinen Bedarf mehr an der alten Landstraße gegeben. Die Straße wurde gesperrt. Die Fahrverbotsverordnung aus dem Jahr 1976 sei nur zur Klarstellung erfolgt. Die Vorarlberger Landesregierung unterstützt in einer Stellungnahme diese Argumentation. Das Fahrverbot sei gerechtfertigt.
Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda bat die Gemeinde, den Akt aus den 70er-Jahren zu übermitteln. Das ist allerdings nicht geschehen. Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass es kein Ermittlungsverfahren gegeben hat, um festzustellen, ob ein Fahrverbot nötig ist. Deshalb wird es aufgehoben. Die Schranke muss geöffnet werden.

Ob nun ein neues Fahrverbot erlassen wird, ist unklar. Alberschwendes Bürgermeisterin Angelika Schwarzmann (ÖVP) wollte sich am Dienstag nicht dazu äußern. Das Erkenntnis sei erst zugestellt worden, es müsse erst geprüft werden. Elisabeth Alge ist erleichtert. Sie und ihre Mieter ersparen sich nun auch fünf Kilometer Fahrt am Tag.
Text: Michael Prock & Magdalena Raos