Dornbirn Der renommierte Vorarlberger Kinderarzt Dr. Harald Geiger (62) hält nichts von bloßen Vermutungen im Zusammenhang mit der jetzt praktizierten Maskenpflicht im Unterricht ab der Sekundarstufe eins. „Uns fehlen noch Erfahrungswerte, wie sich diese Maskenpflicht auf die Kinder auswirkt. Aber Behauptungen, wonach das Maskentragen schwere Schäden, womöglich mit Todesfolge, hervorruft, stimmen definitiv nicht.“ Derzeit seien einige Anwälte mit vorgefertigten Klagsformularen unterwegs, um Eltern anzustacheln, rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen. „Es wird dabei auch mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen argumentiert, was meiner Meinung nach nicht zulässig ist.“
Masken dürfen laut Dr. Geiger nicht von Kindern mit gesundheitlichen Einschränkungen, etwa Asthma, getragen werden. Der Experte plädiert dafür, alle Schüler einheitlich mit qualitativ guten Masken auszustatten. Auch spricht er sich für eine gute Kooperation von Gesundheitsbehörde mit den Schulverantwortlichen in dem Sinne aus, „dass alle aufkommenden Fragen schlüssig beantwortet werden.“