FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren

Verordnungsentwurf sieht kleine Erleichterung für Genesene und Geimpfte vor.
Wien Es braucht Geduld. Der Lockdown endet frühestens am 7. Februar. Gastro, Hotellerie, Handel, Kinos, Fitnessstudios und viele andere Einrichtungen bleiben zu. An Veranstaltungen ist gar nicht zu denken. Manche Regeln werden sogar verschärft. Ab Montag gilt für alle ab 14 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht, wie der Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zeigt. Für Genesene und Geimpfte ist ein kleiner Vorteil geplant.
FFP2-Maskenpflicht
Der einfache Mund-Nasenschutz ist vielerorts Geschichte. Ab 25. Jänner muss in öffentlichen Verkehrsmitteln, Seilbahnen, beim Einkaufen, bei Behördengängen, dem Besuch von Werkstätten oder anderen Dienstleister, auf Märkten, bei Behördengängen, bei Abholung von Speisen sowie in Fahrgemeinschaften eine FFP2-Maske getragen werden. Eine gleichwertige (zum Beispiel KN95) oder höherwertige Maske ist erlaubt, Ventile sind verboten. Die FFP2-Maske muss ab 14 Jahren getragen werden. Ab sechs Jahren ist ein Mund-Nasenschutz Pflicht. In Supermärkten sind FFP2-Masken ab 59 Cent erhältlich, aber nur in haushaltsüblichen Mengen.
Zwei Meter Abstand
An allen öffentlichen Orten müssen alle mindestens zwei Meter Abstand halten, ausgenommen Lebenspartner und Personen aus dem gleichen Haushalt. Eine Ausnahme gilt für öffentliche Verkehrsmittel, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Verpflichtende Tests
Im Gesundheits- und Pflegebereich wird die Testpflicht verschärft. Mitarbeiter müssen sich mindestens alle drei Tage testen. Auch FFP2-Masken sind vorgeschrieben. Künftig gilt die Testpflicht auch für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt, Lehrer und Elementarpädagogen sowie Arbeiter in der Lagerlogistik, sofern der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird. Alle sieben Tage muss getestet werden. Wer keinen Test vorweisen kann, muss eine FFP2-Maske tragen.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin rund um die Uhr. Der eigene Wohnbereich darf nur aus den bereits bekannten Gründen verlassen werden. Eine Homeoffice-Pflicht gibt es nicht. Allerdings rät die Bundesregierung dazu.
Kontaktbeschränkung
Treffen mit engsten Angehörigen und wichtigen Bezugspersonen sind weiterhin erlaubt. Allerdings gilt, dass dabei nur eine Person eines Haushaltes mehrere Personen eines anderen Haushaltes gleichzeitig treffen darf.
Genesene und Geimpfte
Wer in den vergangenen sechs Monaten mit Corona infiziert war und eine Arztbestätigung vorweisen kann, ist von der Testpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Personen mit einem Nachweis für Antikörper, also für jene, die in den vergangenen sechs Monaten geimpft worden sind.
Neue Regel für Büchereien
Bibliotheken wird künftig die Bestellung und Abholung erlaubt.
Sport im Freien
Sport ist im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt. Für Outdoor-Sportstätten wie Eislaufplätze, Loipen und Skigebiete gilt zusätzlich eine 10-Quadratmeter-Regel pro Benutzer.