Auch in Sulzberger Heim ermittelt die Polizei

Im Zentrum steht Quarantäneverletzung durch den Heimleiter.
sulzberg Auch das Altenwohnheim Sulzberg steht im Zentrum polizeilicher Ermittlungen. Grund ist eine vermutete Verletzung der Quarantänepflicht nach erfolgtem positiven Coronatest durch den Heimleiter. Er wurde, wie berichtet, nach Bekanntwerden des Vorfalls vom Dienst suspendiert. Für die Behörden stellt sich die Frage, ob es um eine Verwaltungsübertretung nach dem Epidemiegesetz oder um eine vorsätzliche Gefährdung von Personen geht. Dann wäre ein strafrechtlicher Tatbestand gegeben, und die Staatsanwaltschaft wäre am Zug. Noch sind die Erhebungen jedoch im Gange.
Alle Heime im Bezirk geprüft
Der Fall in Sulzberg zeitigte aber bereits eine andere Konsequenz. Wie der Covidbeauftragte der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Rainer Honsig-Erlenburg, auf VN-Nachfrage erklärte, wurden sofort auch alle anderen 20 Alten- und Pflegeheime im Bezirk auf die Einhaltung der erlassenen Covid-Schutzmaßnahmenverordnung und Hygieneregeln geprüft. Anlass zu Beanstandungen wegen festgestellter Mängel gab es seinen Aussagen zufolge in keiner Einrichtung. „Es hat alles gepasst“, konnte Honsig-Erlenburg berichten. Dem Altenwohnheim Sulzberg stellte die Pflegeaufsicht des Landes ebenfalls ein gutes Zeugnis aus.
Aufnahmestopp beendet
Bürgermeister Lukas Schrattenthaler berichtet, dass der vorläufige Aufnahmestopp inzwischen aufgehoben ist. „Es gab auch bereits Neuaufnahmen“, freut er sich über den wieder aufgenommenen Regelbetrieb. Die eingesetzte Doppelführung funktioniere bestens, alle Mitarbeitenden lobt Schrattenthaler als hochmotiviert. Nun liegt es an den zuständigen Behörden, den Schweregrad des Ereignisses festzustellen.
Die Bezirkshauptmannschaft leitete vorab ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Quarantänepflicht ein. Die Polizei wiederum hat Untersuchungen auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz aufgenommen. Eine solche wäre gegeben, wenn sich ein Quarantänebrecher so verhält, dass eine Krankheit unter Menschen verbreitet werden könnte. Nach Vorliegen des Berichts geht dieser direkt an die Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet, ob und in welchem Ausmaß ein Verfahren durchzuführen ist. Gibt es ein solches, wäre ein Verwaltungsstrafverfahren obsolet.