Anrainer laufen gegen Denkmalschutzpläne Sturm

Vorarlberg / 10.03.2021 • 07:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Anrainer laufen gegen Denkmalschutzpläne Sturm
Rechtsanwalt Ludwig Weh (kl. Bild), selbst Anrainer am Ölrain, spricht von Widerstand praktisch aller Bewohner der Gegend gegen die Pläne des Denkmalschutzamtes. VN/Hartinger

Ölrain soll unter Denkmalschutz: Unter den Anrainer formiert sich massiver Widerstand.

Bregenz Hier wohnt, wer es sich leisten kann. Der Ölrain ist die erste Adresse in Bregenz. Grund und Boden sind kostbar, unbezahlbar scheint der historische Schatz, der sich unter der Erdoberfläche verbirgt. Das antike Siedlungsgebiet Brigantium erstreckt sich von der Josef-Huterstraße bis zum Gymnasium Blumenstraße. Archäologen beschreiben den Forumskomplex als einen der besterhaltenen in den Rhein- und Donauprovinzen. Exzellent ist auch die historische Dokumentation, die dabei half, einen digitalen Stadtplan zu erstellen. Jetzt soll, wie die VN gestern berichteten, das gesamte Ölrain-Plateau unter Denkmalschutz. Mit weitreichenden Folgen für das Quartier, weil eine zukünftige Bebauung sich dem Schutz der Reste des Siedlungsgebietes unterordnen müsste.

Die Denkmalschutz-Pläne stoßen bei den Anrainern auf heftigen Widerstand. Einer von ihnen ist Rechtsanwalt Ludwig Weh. „Wir haben uns gegen eine Unterschutzstellung ausgesprochen“, sagt er im Gespräch mit den VN. Im Zuge des Verfahrens hätten die Anrainer ihre Bedenken angemeldet und negative Stellungnahmen zum Ansinnen des Bundesdenkmalamts vorgebracht. „Nach unserer Erkenntnis ist die gesamte Gegend archäologisch untersucht. Der Siedlungsumfang ist bekannt, womit eine ausreichende Dokumentation vorliegt. Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit mehr, das unter Schutz zu stellen“, spricht Weh für viele Bewohner des Ölrains. Auch eine Gruppe um einen weiteren Rechtsanwalt wehre sich gegen die Pläne. Ein möglicher Bescheid würde jedenfalls bekämpft, heißt es weiter.

Einschränkungen unklar

Noch ist das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen. Bernhard Fink ist Stadtbaumeister in Bregenz. In einem Bescheid sei einerseits festzustellen, ob überhaupt ein Bodendenkmal gegeben ist und wenn ja, wie die Verordnung aussehe. „Da gibt es schon einigen Spielraum“, so Fink. Je nach Ausformulierung der Verordnung könne dies von „unbedingt zu erhalten“ bis hin zu „sichten und dokumentieren“ gehen. In diesem Fall wäre danach eine Bebauung jederzeit möglich. Grundsätzlich hätte ein Denkmalschutz aber Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Ölrains. Eine hochdichte Siedlungsbebauung werde es in dieser Lage zwar ohnedies nicht geben. Eine gewisse Bautätigkeit wäre aber erwartbar. Fink spricht von unbebauten Grundstücken und von Gebäuden, die baukulturell keine besondere Bedeutung haben.

Auch wenn derzeit noch unklar ist, welche Einschränkungen ein Bescheid zur Folge hätte, ist der Unmut unter den Anrainer schon jetzt groß.

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