Rückschlag für das Land bei Teststraßen-Ausschreibung

Landesverwaltungsgericht erklärt Ausschreibung für nichtig – keine Auswirkungen auf die aktuelle Teststrategie.
Bregenz Vorarlberg testet. Landesweit wurden zuletzt die Testmöglichkeiten wöchentlich bis zu 150.000 Mal in Anspruch genommen. Österreichs Covid-Modellregion ist damit eine Art Europameister bei Gratistests. Hinter den Kulissen beschäftigt das Geschäft mit den Teststraßen allerdings seit Monaten auch Gerichte. Weil das Land Vorarlberg in einer Notvergabe über fast ein Jahr ausschließlich das Rote Kreuz direkt mit dieser Aufgabe betraute, hatte ein privater Anbieter, das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) in Röthis, geklagt. Eine Ausschreibung wurde erwirkt, die allerdings nicht den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes entspricht, wie jetzt das Landesverwaltungsgericht in einem aktuellen Erkenntnis feststellt. Die Ausschreibung wurde für nichtig erklärt. Das AMZ hatte eine einstweilige Verfügung gegen das Verfahren eingebracht und jetzt einen juristischen Etappenerfolg erzielt.

Das Gericht sei zur Erkenntnis gekommen, dass die Ausschreibung diskriminierend war, sieht AMZ-Sprecher und Anwalt Linus Mähr den Vorwurf, das Land habe die Ausschreibung auf das Rote Kreuz maßgeschneidert, bestätigt. Jetzt hoffe man auf eine rechtmäßige und faire Möglichkeit, mit anbieten zu können. Das Land Vorarlberg nimmt in einer offiziellen Stellungnahme den Entscheid zur Kenntnis. Man werde ihn genau prüfen und eine Neuausschreibung vorbereiten. Verwiesen wird aber auch darauf, dass von den zahlreichen Kritikpunkten lediglich einer als berechtigt beurteilt wurde. Dieser habe allerdings dazu geführt, dass die Ausschreibung für nichtig erklärt wurde.

Mit der Vorgabe, nur fix angestelltes Personal dürfe für die Durchführung der Tests herangezogen werden und eine Ansprechperson müsse rund um die Uhr erreichbar sein, hatte das Land in der Ausschreibung “eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Bieter” begangen, wie es in dem 27-Seiten starken Erkenntnis, das den VN vorliegt, wörtlich heißt.
Auswirkungen auf die aktuellen Tätigkeiten in den Teststraßen hat das Erkenntnis nicht, wie der Sprecher der Landes, Florian Themessl-Huber, sagt. “Der laufende Betrieb der Corona-Teststraßen ist davon nicht betroffen und bleibt unverändert aufrecht.”

Allerdings wird die Ausschreibung, oder vielmehr die lange Zeit nicht erfolgte Ausschreibung der Teststraßen, die Gerichte weiter beschäftigen. Im Zusammenhang mit der Notvergabe an das Rote Kreuz gibt es beim Verwaltungsgericht einen Feststellungsantrag. “Wenn da herauskommt, dass das unzulässig war, dann droht ein Schadanspruchsverfahren in Millionenhöhe”, so AMZ-Sprecher Mähr weiter.