Das aktuelle Recht: Wirecard Aktien

Vorarlberg / 06.06.2021 • 07:00 Uhr
Das aktuelle Recht: Wirecard Aktien
RECHTSANWALTKAMMER, APA

Von Dr. Maximilian Maier, Rechtsanwalt in Feldkirch.

In den Aktiendepots vieler Sparer befinden sich beinahe wertlose Aktien der Wirecard AG. Diese Aktien wurden als sicheres Investment von Banken, unabhängigen Anlageberatern und Vermögensverwaltern angepriesen. Leider stellte sich das Gegenteil heraus.

Die Wirecard AG wurde in der Vergangenheit bereits des Öfteren mit Manipulationsvorwürfen konfrontiert. Im April 2020 stellte ein Gutachten fest, dass keine Aussage zur Höhe und der Existenz von Umsatzerlösen aus sogenannten TPA-Geschäftsbeziehungen getroffen werden kann. Auch konnten Zahlungen auf Treuhandkonten von rund einer Milliarde Euro nicht nachvollzogen werden. Die Folge dieses Gutachtens war schließlich ein Kurseinbruch um ca. 40 Prozent. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young gab sodann im Juni 2020 bekannt, dass die Wirecard AG für Bankguthaben im Wert von 1,9 Mrd. Euro keinen ausreichenden Prüfungsnachweis erlangen wird.

Haftung von Beratern und Banken

Trotz der allseits bekannten Manipulationsvorwürfe haben Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter die Aktien weiterhin zum Kauf als Investment empfohlen, ohne jedoch auf die erheblichen Risiken, welche sich aus den Manipulationsvorwürfen ergaben, hinzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs schulden Anlageberater eine fachkundige Beratung. Hat ein Anlageberater trotz Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis der Manipulationsvorwürfe die Wirecard Aktien seinen Kunden zum Kauf empfohlen, ist dies nicht als fachkundige Beratung zu qualifizieren.

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

In vielen Fällen verfügen die betroffenen Anleger über Rechtsschutzversicherungen. Es wäre in diesem Fall zu prüfen, ob die Rechtsschutzversicherungen die Durchsetzung der Haftungsansprüche zu finanzieren haben.