Liftplänen droht die Schublade

Oberlecher wollen Bahnen modernisieren. Behörde bremst Euphorie der Betreiber.
Oberlech Geht es nach den Betreibern der Seillifte Oberlech, so könnte mit den Plänen losgelegt werden. Was drängt, ist ihrer Meinung nach der Umbau der in die Jahre gekommenen Grubenalpbahn von einem Schlepplift in eine 6er-Kuppelsesselbahn. Die Länge der Bahn soll von derzeit 500 auf 1000 Meter erweitert werden. Dafür wollen sie 8,5 Millionen Euro investieren. Auch die nicht weit entfernt liegende Rotschrofenbahn (Grafik) soll in absehbarer Zeit erneuert werden, dafür wollen die Seillifte Oberlech und die Skilifte Lech als Betreiber ebenso acht Millionen Euro locker machen.
Naturschützer mach(t)en mobil
Mit Aufstiegshilfen, die vor mehr als sechs Jahrzehnten in Betrieb genommen wurden, könne ein weltweit bekanntes Skigebiet wie der Arlberg heutzutage nicht mehr punkten, betont Gerhard Lucian als Geschäftsführer der Seillifte Oberlech im Gespräch mit den VN. Derzeit sei die Bezirksbehörde Bludenz am Ball. Man warte nach wie vor auf einen Bescheid. Was einen möglichen Baustart anbelangt, so geht Lucian davon aus, dass dies erst 2022 möglich sein dürfte. Der Grund dafür: Die Umbaupläne hatten nämlich Naturschützer auf den Plan gerufen. Auch Katharina Lins ist als Naturschutzanwältin strikt gegen das Vorhaben, weil dafür technische Einbauten im Nahbereich der Gipslöcher nötig seien.
Jetzt sind Höchstrichter am Zug
Stichwort Gipslöcher: Das Land hatte das Naturschutzgebiet 2019 um 900 Quadratmeter verkleinert und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für nicht notwendig erachtet. In der Folge marschierten Kritiker zum damaligen Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda, dieser focht die Verkleinerung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Auf dieses noch laufende Verfahren verwies auch Bezirksbehördenchef Harald Dreher auf VN-Anfrage. Für ihn ist das Ganze „naturschutzrechtlich äußerst bedenklich und ein kritischer Fall im Hinblick auf das Landschaftsbild“, meint Dreher. „Behördlich sind bei diesem Verfahren rund 50 Prozent abgehandelt. Die Sache ist allerdings nicht so simpel, wie es sich die Betreiber vorstellen.“ Und sollten die Höchstrichter zu der Erkenntnis gelangen, dass die Verkleinerung des Naturschutzgebietes der Naturschutzverordnung widerspricht, könnten den Plänen gar die Schubladisierung drohen. VN-TW
„Wir warten nach wie vor auf einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz.“